Niedersachsen. Die Erfassung und Weiterleitung von Ordnungswidrigkeiten von der Polizei an die Kommunen erfolgten bislang noch in Papierform. Mit dem Projekt „elektronischer Datenerfassungsbeleg“ (eDEB) haben sich jetzt das Land Niedersachsen, die kommunalen Spitzenverbände und ihre gemeinsame Tochter, die GovConnect GmbH, zusammengeschlossen, um das analoge Verfahren zu digitalisieren. Das berichtet das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport in einer Pressemitteilung.
Durch das eDEB-Verfahren lassen sich Ordnungswidrigkeiten zukünftig elektronisch unkompliziert via App aufnehmen. Dies bedeutet eine Erleichterung für die Polizei Niedersachsen und die Bußgeldstellen der Kommunen in Niedersachsen. Der klassische Papierabreißblock wird durch das neue Verfahren zukünftig ersetzt. Der digitale Prozess sei damit für alle Beteiligten einfacher, schneller und valider.
Ein durchdigitalisierter Prozess
Das Verfahren ist auf die Abläufe von Polizei und Bußgeldstellen abgestimmt. Die Erfassung der Ordnungswidrigkeiten erfolge bedienungsfreundlich über die „pmOWI-App“. Nach der Speicherung beim Landesbetrieb werde die Datenabgabe über einen Transferserver geregelt, sodass Ordnungswidrigkeitenverfahren in den zuständigen Bußgeldstellen über ein Fachverfahren digital weiterverarbeitet werden können. Daraus ergebe sich ein durchdigitalisierter Prozess, bei dem Mehrfacherfassungen und Nachbearbeitungen vermieden werden. Ein weiterer Vorteil für die Beteiligten sei, dass statistische Auswertungen rund um Vorgangsdaten über das Webportal der App abrufbar sind.
Der Grundstein des eDEB-Verfahrens wurde im Rahmen eines einjährigen Pilotprojektes mit dem Polizeikommissariat Wildeshausen (Landkreis Oldenburg) gelegt. In den darauffolgenden Jahren wurde es durch eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretenden der Polizei (Landespolizeipräsidium Niedersachsen, Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen und Polizeikommissariat Wildeshausen), dem Niedersächsischem Landkreistag (NLT), dem Niedersächsischem Städtetag (NST) sowie den niedersächsischen Bußgeldstellen und der GovConnect GmbH in mehreren Konzeptionsschritten konkretisiert.
60 Prozent der Kommunen dabei
Inzwischen wurde die Konkretisierungsphase erfolgreich abgeschlossen und interessierte Bußgeldstellen können das eDEB-Verfahren beauftragen. Bereits 60 Prozent der niedersächsischen Kommunen haben sich dafür entschieden, das Verfahren einzusetzen. Als Betreiber des Dienstes fungieren der Landesbetrieb IT.Niedersachsen und die Kommunalen Datenzentralen. Die Software wird von der GovConnect GmbH bereitgestellt.
Es ist damit das erste gemeinsame Projekt dieser Art, bei der die Software von der GovConnect zur Verfügung gestellt und von Land und Kommunen gemeinsam getragen beziehungsweise genutzt wird. Das Land hat die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen und neben einer Anschubfinanzierung auch dauerhaft anteilige finanzielle Mittel bereitgestellt.
2. Halbjahr 2025 angepeilt
Die einmaligen Projektkosten liegen bei zirka 400.000 Euro. Für den laufenden Betrieb stellt das Land jährlich 150.000 Euro zur Verfügung. Die Kommunen übernehmen den größten Teil der Kosten. Für die Umsetzung erfolgt zunächst eine Konzeptionsphase mit der Festlegung konkreter Rahmenbedingungen (Schnittstellen, Betriebsumgebung, Programmfunktionen, usw.). Die Umsetzungsdauer wird auf zirka neun Monate geschätzt. Damit wäre es möglich, im 2. Halbjahr 2025 in die Produktivphase überzugehen.
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