Kommt das Aus für Blitzer-Apps?

Bislang ist lediglich die Nutzung der Apps verboten, nicht jedoch deren Besitz.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: sz-pa/RK

Region. Geblitzt zu werden, ist nicht nur ärgerlich, es kostet auch bares Geld. Viele Menschen nutzen daher Blitzer-Apps, um rechtzeitig vor den unbeliebten Anlagen am Straßenrand gewarnt zu werden. Diese Nutzung ist allerdings verboten – auch wenn ein Beifahrer eine solche App nutzt, ist das nicht erlaubt. In Zukunft könnten allerdings auch die Apps selbst verboten sein.



In Deutschland ist jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen verboten. Die Nutzung einer Blitzer-Warnfunktion bei Navigationsgeräten sowie die Nutzung von Blitzer-Apps im Smartphone sind nicht erlaubt. Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – es droht ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Technische Geräte, die ausschließlich dem Warnen vor Radarfallen dienen, darf man nicht mal betriebsbereit im Fahrzeug mitführen.

Auch für Beifahrer verboten


Die Gesetzesvorschrift richtet sich zwar an den Fahrer selbst, doch auch wenn der Beifahrer eine solche App nutzt, ist das nicht erlaubt. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe geurteilt. Demnach sei es auch unzulässig, eine entsprechende App auf dem Handy eines anderen Fahrzeuginsassen laufen zu lassen.

Das fordern die Bundesländer


In einer Stellungnahme der Länder zu einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes fordern diese, Blitzer-Warnapps künftig komplett zu verbieten. Bisher sei das Entdecken der Apps von Zufallsfunden bei Polizeikontrollen abhängig, das wolle man mit dem Verbot nun ändern. Als Beispiel wurde Frankreich aufgeführt, wo es bereits ein Mitführverbot gebe.

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