Region. Die kommunalen Krankenhäuser in Wolfenbüttel, Wolfsburg und Braunschweig bereiten ihre Bewerbung für die Finanzierungsmittel aus dem Transformationsfond des Bundes vor. Dies geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung hervor.
Die Oberbürgermeister und Bürgermeister der Städte Braunschweig, Wolfsburg und Wolfenbüttel setzen gemeinsam mit den Geschäftsführern der drei Kliniken ein Zeichen für die zukünftige Ausrichtung der Kooperation im Gesundheitssektor in der Region. Dabei wurde insbesondere auf die möglichen Auswirkungen der Krankenhausreform eingegangen, die in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag behandelt wird.
Die Kliniken Wolfenbüttel, Wolfsburg und Braunschweig kooperieren bereits seit 2022 eng miteinander. Diese Zusammenarbeit wird nun weiter ausgebaut mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung der Bürger zukunftsfest zu sichern und die Standorte in den drei Städten bedarfsgerecht in kommunaler Hand zu entwickeln.
Mittel für die Versorgungsregion
“Wir brauchen die Planungssicherheit im Hinblick auf die Krankenhausfinanzierung, damit wir die Leistungsvielfalt im Versorgungsgebiet weiterentwickeln können und den enormen Herausforderungen der Krankenhausreform umsetzbare Lösungen entgegensetzen“, so Lukanic.
Der bisher erfolgreiche Weg der interkommunalen Zusammenarbeit soll mit der zusätzlich durch die im Rahmen der Krankenhausreform in Aussicht gestellten finanziellen Förderungsmöglichkeit fortgesetzt werden. Über den geplanten Transformationsfond soll es zukünftig möglich sein, für abgestimmte Kooperationsfelder Mittel für die Versorgungsregion anzuwerben.
„Wir wollen ein Zeichen setzen und vor der Lage sein“, erläutert der Braunschweiger Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum. „Kooperationsmodelle sind die Zukunft, wir müssen dabei regional größer denken. Wenn wir Synergien schaffen und Redundanzen abbauen, helfen wir uns selbst, denn von Bund und Land ist weiterhin mit einer Unterfinanzierung zu rechnen“, so Kornblum weiter.
Kooperation in Sachen Krankenhaus
„Auch wenn die Kliniken weiterhin vor besonderen Herausforderungen stehen, sind wir stolz auf unsere kommunalen Krankenhäuser“, erklärt Wolfsburgs Oberbürgermeister Dennis Weilmann. Als Ziel des Bundes solle es künftig insgesamt weniger Krankenhäuser geben, so Weilmann. Den verbleibendenden Kliniken wird damit eine noch größere Bedeutung in der Gesundheitsversorgung zukommen. Die Antwort darauf sei auch, zielgerichtete Kooperationen zwischen den im Versorgungsgebiet agierenden Kliniken zu entwickeln, auch um den Zugriff auf die Investitionsmittel aus der Krankenhausreform zu erschließen.
Die inzwischen etablierte vertrauensvolle und regelmäßige kooperative Abstimmung zwischen den Geschäftsführungen der drei Kliniken fördere diese Entwicklung und Umsetzung neuer Kooperationsmöglichkeiten.
Sorge um laufende Kosten
Gemäß dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 sind die Bundesländer verpflichtet, die Investitionskosten zu finanzieren. Leider sei die Realität eine andere: Die Investitionsquote der Länder ist in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich und dramatisch gesunken. Dies führe nicht nur in Niedersachsen zu veralteten Gebäudestrukturen, Technologien und unzureichender Ausstattung. Sorgen bereiteten zudem die nicht gegenfinanzierten laufenden Kosten. Diese dürfen am Ende nicht auf die Krankenhausträger oder ihre Kliniken abgewälzt werden. Lukanic, Weilmann und Dr. Kornblum betonten: „Als kommunale Krankenhausträger appellieren wir an die politischen Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene, die Krankenhausfinanzierung dringend zugunsten der notwendigen Krankenhausstrukturen sicherzustellen. Die Gesundheit unserer Bevölkerung und die Zukunft unserer Einrichtungen hängen davon ab.“
Im Zeichen der Krankenhausreform
Die Qualitätsanforderungen im Krankenhaussektor würden erheblich steigen. Diese Entwicklung sei zu begrüßen, aber gleichzeitig müssten die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um die geforderten Standards zu erfüllen. „Die Kranhausreform ist in unserem Versorgungsauftrag notwendig und wir wollen die Veränderung, allerdings muss diese zu umsetzbaren Bedingungen geschehen“, so Lukanic. Die Bürgermeister und Klinikchefs zeigen mit der erklärten Kooperationsabsicht ihre Bereitschaft, konstruktiv an Lösungen mitzuwirken. Dabei wird durch die gemeinsame abgestimmte Kooperation der drei Kliniken eine umfassende kommunale stationäre Versorgung der Bevölkerung zukunftsfähig abgesichert.
In der Krankenhausreform sind Einteilungen nach so genannten Leistungsgruppen vorgesehen. Den Kooperationspartnern ist es für die Region wichtig, dass in den drei regionalen Kliniken zusammengenommen fast alle Leistungsgruppen abgebildet werden können. Dies ermögliche dann auch zusätzlich eine übergreifende Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten und binde diese Kräfte in der Region. Somit möchte man mit gemeinsamen guten Konzepten dem drohenden Fachkräftemangel begegnen.
Aus Sicht der Bürgermeister ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich rechtzeitig durch fachliche regionale Abstimmung einzubringen. Es liege ein Gesetzentwurf vor, der voraussichtlich in weiten Teilen ohne Veränderung umgesetzt werde, dennoch werben sie für eine Offenheit bei Anpassungen im Gesetzgebungsverfahren.
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