Kommunen sollen bis Herbst 21.000 Flüchtlinge aufnehmen

Niedersachsen rechnet in den kommenden sechs Monaten mit rund 21.000 Geflüchteten.

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Symbolfoto | Foto: Sina Rühland

Niedersachsen. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat zum Stichtag 1. April ein neues Gesamtverteilkontingent in Höhe von 17.500 geflüchteten Personen für die kommenden sechs Monate von April bis einschließlich September 2024 festgesetzt. Die niedersächsischen Kommunen seien mit Erlass vom 10. April über die Neufestsetzung des Gesamtverteilkontingentes informiert worden, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums.


Die Berechnung erfolge dabei vorwiegend auf Grundlage der Bevölkerungszahl und unter Berücksichtigung bestehender Über- und Unterquoten bei der bisherigen Aufnahme. Das Land gehe in den kommenden sechs Monaten von einer Gesamtzahl von rund 21.000 Geflüchteten aus, die in den Kommunen untergebracht und versorgt werden müssen. Das vergangene Gesamtverteilkontingent weise Unterquoten auf, welche auf das neue Gesamtverteilkontingent übertragen werden. Die Neufestsetzung sei daher auf einem niedrigeren Niveau angesetzt worden, als tatsächlich Zugänge erwartet werden. Die Verteilung auf die Gemeinden und Stadtteile innerhalb der Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt in eigener Zuständigkeit.

Neufestsetzung möglich


Jede Kommune habe nun wieder eine offene Aufnahmeverpflichtung und kann diese zur Planung von Unterbringungsmöglichkeiten nutzen. Bei der Höhe des Gesamtverteilkontingentes handele es sich um eine Prognose, die den jeweiligen Kommunen als Einschätzung für die kommenden sechs Monate dienen soll. Es sei möglich, dass unvorhersehbare Änderungen der Zugangs- und Verteilsituation eintreten. Nach Ablauf der sechs Monate werde eine Neufestsetzung des Kontingents erfolgen.

Verteilung in der Region


Die Berechnung der Prognose des Gesamtverteilkontingents erfolet vorwiegend auf Grundlage der Bevölkerungszahl und unter Berücksichtigung bestehender Über- und Unterquoten bei der Aufnahme. Die Verteilung auf die Gemeinden und Stadtteile innerhalb der Landkreise und kreisfreien Städte erfolge in eigener Zuständigkeit. Die Höhe des Verteilkontingentes könne sich durch die tatsächliche Zugangssituation verändern, erklärt das Ministerium.
Braunschweig: 407
Wolfsburg: 490
Gifhorn: 746
Goslar: 305
Helmstedt: 396
Peine: 402
Wolfenbüttel: 461
Salzgitter: 295*

* nach einer Übereinkunft zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Salzgitter verpflichtet sich die Stadt Salzgitter bis 30.09.2024 zur Aufnahme von 200 Geflüchteten pro Jahr. Die Verteilung von Geflüchteten darüber hinaus wird angesichts der besonderen Situation vor Ort vorläufig ausgesetzt. Die dadurch entstehende Unterquote ist nach Ablauf der Maßnahme abzubauen.

Hohe Belastungen für Kommunen


Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt zur Festsetzung des Verteilkontingents: „Die Kommunen werden durch die nach wie vor hohen Zugangszahlen auch weiterhin großen Belastungen ausgesetzt sein. Denn die Zugänge Asylsuchender sind sowohl im laufenden Jahr wie auch im Vorjahr 2023 im Vergleich zu den Jahren vor der Corona-Pandemie
deutlich gestiegen. Daher tun wir alles, was wir können, um die Kommunen bei der Bewältigung der Lage zu unterstützen: Wir stärken die Landesaufnahmebehörde und bauen die Erstaufnahmekapazitäten sukzessive weiter aus. Sofern die Zugangszahlen dies zulassen, sollen die Kommunen mindestens sechs Wochen Vorlauf erhalten, bevor sie Personen aus der Landesaufnahmebehörde zugeteilt bekommen. Darüber hinaus haben wir veranlasst, dass Personen aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern, deren Asylanträge nahezu ausnahmslos abgelehnt werden, die also keine Bleibeperspektive in Niedersachsen haben, grundsätzlich nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden, sondern bis zu ihrer Ausreise oder Rückführung in der Landesaufnahmebehörde verbleiben.“

Alleine auf Dauer nicht stemmbar


Grundsätzlich sieht Ministerin Behrens aber weiterhin die Notwendigkeit einer Reduzierung der Zugangszahlen: „Für mich steht fest: Das Recht auf Asyl ist nicht verhandelbar! Wir sind verpflichtet, Menschen die vor Krieg und Verfolgung zu uns fliehen zu helfen und ihnen Schutz zu bieten. Gleichzeitig bin ich sehr sicher, dass wir auf Dauer nicht in der Lage sein werden, jährlich rund 300.000 Menschen in Deutschland und damit knapp 30.000 Menschen in Niedersachsen so unterzubringen, dass wir sie gut in unsere Gesellschaft integrieren können und die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleibt. Deshalb halte ich es für ungemein wichtig und unerlässlich, dass die Europäische Union die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zunächst im Europäischen Parlament und dann im Rat der EU zum Abschluss bringt, sodass endlich mit der Umsetzung begonnen werden kann. Die Reform kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass diejenigen, die unseres Schutzes bedürfen, ihn auch bekommen. Gleichzeitig werden das Außengrenzverfahren wie auch eine gerechte Verteilung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten dazu beitragen, dass die Zahl der Menschen, die in Deutschland und letztlich auch in Niedersachsen Asyl suchen, reduziert werden kann. Gerade auch mit Blick auf die bevorstehenden EU-Wahlen ist es
unerlässlich, dass sich Europa in diesem unglaublich wichtigen Politikfeld als handlungsfähig erweist. Der Erfolg der Populisten in Deutschland, aber letztlich in ganz Europa wird auch davon abhängen, ob die EU in der Lage ist, eine faire und solidarische Verteilung der Lasten zu organisieren, die sich aus den Migrationsbewegungen nach Europa ergeben.“


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