Kontrollen in Braunschweig: Zoll nimmt Paketdienste ins Visier


Der Zoll hat mehrere Paketdienstleister in der Region unter die Lupe genommen. Symbolfoto: Zoll Braunschweig
Der Zoll hat mehrere Paketdienstleister in der Region unter die Lupe genommen. Symbolfoto: Zoll Braunschweig

Braunschweig. 62 Kurier-, Express- und Paketdienstleister hat der Zoll in Braunschweig, Göttingen, Hildesheim und der Region am vergangenen Freitag auf Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße überprüft. Das berichtet der Zoll in einer Pressemitteilung.


In den frühen Morgenstunden des 8. Februar 2019 rückten in den Paketverteilzentren der Region neben den vielen Transportfahrzeugen auch insgesamt 75 Zöllner an. Hintergrund war eine bundesweite Schwerpunktprüfung bei Kurier-, Express- und Paketdienstleistern in der sechsten Kalenderwoche. Dabei sollte kontrolliert werden, inwieweit die Branche von Schwarzarbeit betroffen ist und für die schwere Arbeit überall der Mindestlohn gezahlt wird.

62 Arbeitgeber überprüft


Insgesamt wurden 416 Arbeitnehmer (Braunschweig: 233; Göttingen: 133; Hildesheim: 50) von 62 Arbeitgebern (Braunschweig: 29; Göttingen: 26; Hildesheim: 7) zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. "Auch wenn scheinbar immer nur die drei, vier großen Paketdienstleister vor unserer Tür stehen, so sind es doch oft Subunternehmer, die als eigenständige Unternehmen gelten", erklärt Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig die hohe Zahl geprüfter Arbeitgeber.

Braunschweig trauriger Spitzenreiter


Bei mehr als jedem vierten Fall (insgesamt: 129, davon Braunschweig: 111; Göttingen: 16; Hildesheim: 2) erfordern die
Antworten der Arbeitnehmer genauere Nachermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Insbesondere Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (insgesamt: 60, davon Braunschweig: 51; Göttingen: 8; Hildesheim: 1), Vorenthalten von Arbeitsentgelt (insgesamt: 23, davon Braunschweig: 16; Göttingen: 7) und Leistungsmissbrauch (insgesamt: 36, davon Braunschweig: 34; Göttingen: 1; Hildesheim: 1) deuten sich an.

"Dass wir "nur" in 23 Fällen dem Verdacht des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt nachgehen müssen, zeigt, dass nicht jeder Verstoß gegen das Mindestlohngesetz ein nichtgezahlter Mindestlohn ist. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können etwa auch schlampige Stundenzettel sein", erläutert Zollamtmann Löhde die Statistik.

Zollbeamter wird von Paketen umzingelt


Jenseits der nackten Zahlen kam es bei einer Kontrolle in Braunschweig zu einer besonderen Kuriosität, als ein Zollbeamter bei seiner Arbeit lebendig „eingemauert" wurde: Während der Kontrolle wurden die Förderbänder mit Paketen nicht angehalten, sodass ein Zöllner sich plötzlich einer scheinbar undurchdringlichen Mauer aus Paketen gegenübersah als er von seinen Notizen aufblickte. Pressesprecher Löhde weist auf den ernsten Hintergrund der zunächst lustigen Situation hin: "Natürlich lädt der Sachverhalt zu schlechten Beamtenwitzen ein - andererseits zeigt er die Arbeitsbedingungen in der kontrollierten Branche ziemlich deutlich".


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