„Kontrollstelle“ vor VfL-Spiel ohne rechtliche Grundlage

Nach dem Heimspiel gegen Werder hatte Kritik am Einsatz der Polizei gegeben. Laut Einschätzung des Innenministeriums seien die Maßnahmen der Polizei dennoch richtig gewesen.

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Symbolbild | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Wolfsburg. Nach dem ersten Heimspiel des VfL Wolfsburg gegen Werder Bremen am 6. August gab es Kritik am Einsatz der Polizei. Unter anderem die Piratenpartei Niedersachsen kritisierte, dass "friedliche Fans" festgehalten worden seien und sich möglicherweise einer Feststellung der Personendaten unterziehen lassen mussten. Das Niedersächsische Innenministerium gibt den Kritikern nun in einer Pressemitteilung teilweise recht. Zumindest der formale Rahmen - die Einrichtung einer „Kontrollstelle“ am Hauptbahnhof habe keine rechtliche Grundlage gehabt.



Die polizeilichen Maßnahmen im Vorfeld des Fußballbundesliga-Spiels hätten dazu geführt, dass das Landespolizeipräsidium im Auftrag des Niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport, Boris Pistorius, die zuständige Polizeidirektion (PD) Braunschweig um einen Bericht zum Einsatz gebeten hat. Jetzt liegen die Ergebnisse dieser Auswertung durch das Landespolizeipräsidium vor. Im Mittelpunkt der Prüfung stand die Frage, ob die „Kontrollstelle“ am Wolfsburger Bahnhof so hätte eingerichtet werden dürfen.

Keine Straftaten von erheblicher Bedeutung


Und dies wird vom Bericht eindeutig verneint. Die PI Wolfsburg/Helmstedt habe ihre Maßnahmen am Bahnhof Wolfsburg selbst als „Kontrollstelle“ bezeichnet. An einer solchen „Kontrollstelle“ müssten sich nach § 14 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) nicht nur bestimmte verdächtige Personen, sondern alle Passantinnen und Passanten durchsuchen lassen. Dafür hätten in dem konkreten Fall nicht die notwendigen Voraussetzungen vorgelegen – weder im Hinblick auf die Gefahr der Verwendung von Pyrotechnik im Stadion, noch hinsichtlich möglicher körperlicher Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Fangruppen, so das Innenministerium. Denn eine Voraussetzung des § 14 NPOG sei, dass von der Begehung von Straftaten von erheblicher Bedeutung wie etwa schweren Körperverletzungen oder Landfriedensbruch ausgegangen werden kann. Eine solche Einschätzung wäre in diesem konkreten Fall nach Prüfung des Landespolizeipräsidiums zu weitgehend gewesen.

"Nur szeneangehörige Personen kontrolliert"


Innenminister Boris Pistorius kommt dennoch zu dem Fazit, "dass die Gefahrenprognose und die Maßnahmen der Polizei grundsätzlich zutreffend waren und lediglich der gewählte Rahmen einer Kontrollstelle nicht richtig war". Dies basiert auf der Aussage der PD Braunschweig, dass die Kontrollmaßnahmen tatsächlich so durchgeführt wurden, dass davon nur szeneangehörige Personen betroffen waren. Unbeteiligte sowie die große Mehrzahl der Gästefans hätten die eingerichtete Stelle ohne Kontrolle passieren können. Zudem wurde seitens der PD Braunschweig eingeräumt, dass die ersten Durchsagen und mögliche Aufenthaltsverbote zunächst zu pauschal waren. Allerdings seien die Durchsagen nach einiger Zeit korrigiert worden.

Im Vorfeld des Spieles hätte es seitens der Einsatzleitung der Polizeiinspektion (PI) Wolfsburg-Helmstedt gesicherte Erkenntnisse gegeben, dass es zum Abbrennen von Pyrotechnik innerhalb des Stadions kommen könnte. Vor diesem Hintergrund habe die Polizei Durchsuchungsmaßnahmen vorgenommen, um Pyrotechnik bei klar definierten Personengruppen, insbesondere bestimmten Ultra-Gruppierungen, sicherzustellen. Das sei grundsätzlich rechtlich zulässig, wenn entsprechende Erkenntnisse vorlägen und durch diese Maßnahmen das Abbrennen von sogenannten Bengalos, Rauchtöpfen oder anderer Pyrotechnik verhindert werden könne, so das Innenministerium. Festzuhalten sei, dass es letztlich nicht zum Abbrennen von Pyrotechnik während des Spiels gekommen sei.

Pistorius entschuldigt sich


Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Die konkreten Hinweise des Landespolizeipräsidiums werden jetzt im engen und vertrauensvollen Austausch erörtert. Ich habe in dieser Woche auch mit Vertretern des VfL Wolfsburg und von Werder Bremen gesprochen. Sollten Fans aufgrund der so nicht rechtmäßigen Maßnahme zu Unrecht durchsucht worden sein, entschuldigen wir uns dafür. Das Innenministerium hat großes Interesse daran, dass die Einsätze im Umfeld von Fußballspielen möglichst reibungslos verlaufen und optimiert dazu bereits seit Jahren den Austausch zwischen Fans, Vereinen und Polizei, etwa durch die ́Stadionallianzen ́. In diesem Rahmen werden sich in der kommenden Woche erneut die niedersächsischen Vereine der oberen Ligen, auch der VfL Wolfsburg, bei einem zweitägigen Treffen in Hannover austauschen.“


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