Braunschweig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Arbeitgeber Kopftücher und andere religiöse Symbole unter Umständen verbieten dürfen. Das Urteil trifft auf harsche Kritik muslimischer Institutionen.
Zuvor hatten zwei Frauen aus Belgien und Frankreich ihren Arbeitgeber verklagt, nachdem sie aufgrund des Tragens von Kopftüchern entlassen worden sind. Beim ersten Fall habe die belgische Rezeptionistin drei Jahre lang in dem Betrieb gearbeitet, ehe sie ankündigte, ab sofort ein Kopftuch zu tragen. Dies entsprach aber nicht den Richtlinien des Arbeitgebers. Es folgte die Kündigung. Der EuGH lehnte nun die Klage der jungen Frau ab. Für das Gericht sei eine solche Regelung zulässig. Es beruft sich auf die Gleichstellung aller Mitarbeiter und erklärt, dass dies kein Aspekt von Diskriminierung wäre. Komplex ist wiederum der zweite Fall. Nachdem sich ein Kunde über ihr Kopftuch beschwert hatte und sie sich weigerte es abzulegen, wurde eineFranzösin ein Jahr später entlassen. Für den EuGH reiche der Wunsch eines einzelnen Kunden nicht aus, ein Kopftuch abzulegen.
„Die Diskriminierung wird legitimiert"
Die Islamische Gemeinschaft Braunschweig (IGB) sieht in der Entscheidung des EuGH eine ungerechte Betrachtungsweise der religiösen muslimischen Praxis. Die Muslima trage ein Kopftuch nicht als ein religiöses Symbol. Diese Entscheidung gebe den Arbeitgebern das Recht, muslimischen Frauen trotz der Qualifikation den Arbeitsplatz auf Grund des Aussehens zu verwehren. Für die IGB werde damit die Integration und Teilhabe von vielen Menschen verhindert. Außerdem beeinflusse es die muslimischen Communities im Allgemeinen. Denn Diskriminierung werde hiermit indirekt legitimiert.
Harsche Kritik vom Zentralrat
Für den Zentralrat der Muslime (ZMD) ist die Entscheidung des EuGH ein schlechtes Signal. Der Vorsitzende des ZMD-Niedersachsen, Dr. Al-Mousllie, sagte: „Die Entscheidung des EuGH sendet leider ein schlechtes Signal an die Gesellschaft - insbesondere in Richtung der muslimischen Community. Leider sieht man hier eine Symbolik, wo keine ist." Das Kopftuch sei eine religiöse Praxis ohne Symbolik. Diese Entscheidung manifestiere einen falschen Gedankengang über das Tragen eines Kopftuchs. „Außerdem hindert sie muslimische Frauen daran, sich in einer offenen Gesellschaft frei zu entfalten", so Al-Mousllie weiter. Muslimische Frauen würden indirekt per Gesetz dazu gezwungen werden, zwischen Karriere und der eigenen religiösen Überzeugung zu wählen. Große Teile der muslimischen Community in Europa würdendadurch Nachteile auf dem Arbeitsmarkt erfahren.