Niedersachsen. Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die es Ländern erlaubt, den Veranstaltern im Fußball zusätzliche Einsatzkosten bei Hochrisikospielen in Rechnung zu stellen, hat auch in Niedersachsen große Aufmerksamkeit erregt. Innenministerin Daniela Behrens äußerte sich in einer ersten Reaktion zu der Entscheidung und machte klar, wie Niedersachsen mit dieser Möglichkeit umgeht.
„Ich begrüße sehr, dass das Bundesverfassungsgericht mit der heutigen Entscheidung Klarheit geschaffen hat: Wenn zu erwarten ist, dass es bei einer kommerziellen Veranstaltung wie einem Hochrisikospiel zu einer Eskalation der Gewalt kommt, darf der Staat die Veranstalter für zusätzlich anfallende Einsatzkosten zur Kasse bitten“, so Behrens. Das Urteil gibt den Ländern die rechtliche Grundlage, Veranstalter von Hochrisikospielen für die zusätzlichen Kosten eines Polizeieinsatzes zur Verantwortung zu ziehen, wenn diese mit einer Eskalation der Gewalt rechnen müssen.
Die Ministerin hofft, dass das Urteil nicht nur von den Behörden, sondern auch von den Fußballverbänden und den Vereinen selbst ernst genommen wird. „Ich hoffe sehr, dass dieses Urteil bei DFB, DFL und Vereinen in seiner ganzen Tragweite erfasst wird und endlich für ein Umdenken im Umgang mit gewaltbereiten Anhängern sorgt“, erklärte Behrens.
In Niedersachsen wird die Entscheidung des Gerichts jedoch genau geprüft. „Wir werden die Entscheidung des Gerichts nun sehr genau analysieren und die weiteren Schritte für Niedersachsen sorgsam abwägen“, kündigte die Ministerin an. Dabei stellte sie klar, dass eine mögliche Gebührenregelung für Niedersachsen nur dann in Betracht käme, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen wird. „Fest steht, dass wir in Niedersachsen ohnehin erst dann Gebühren erheben könnten, wenn wir eine entsprechende gesetzliche Regelung schaffen“, betonte Behrens.
Letzte Warnung
Trotz der neuen Möglichkeit, zusätzliche Kosten zu erheben, bleibt Behrens bei ihrer Haltung, dass Gebühren nicht die Lösung des Problems seien. „Ich bleibe auch nach der heutigen Entscheidung bei meiner Haltung, dass ich die Ausstellung von Gebührenbescheiden nicht für die Lösung des Problems halte“, erklärte die Ministerin.
Vielmehr setzt Behrens auf eine langfristige Verbesserung der Sicherheit durch präventive Maßnahmen. „Mein vorrangiges Ziel bleibt, dass die Vereine die Gewalt in ihren Stadien in den Griff bekommen und es gar nicht erst zu Polizeieinsätzen kommen muss“, sagte Behrens. Dazu arbeitet die Landesregierung eng mit den Vereinen und der Polizei zusammen. „Neben den Bemühungen, die wir dazu im engen Dialog mit den Vereinen und der Polizei ergreifen, habe ich die klare Erwartungshaltung, dass der DFB und die DFL das Thema Sicherheit im Stadion endlich ernst nehmen, ihre bestehenden Regularien durchsetzen und zeitnah weitere Vorschläge zur Reduzierung der Gewalt präsentieren“, forderte Behrens.
Sollten sich keine nachhaltigen Verbesserungen ergeben, könnte Niedersachsen jedoch nicht auf die Möglichkeit verzichten, Gebühren zu erheben. „Wenn sich an der Situation auch weiterhin keine nachhaltigen Verbesserungen ergeben, werden wir jedoch nicht umhinkommen, ebenfalls Gebühren zu erheben“, so Behrens abschließend.
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