Kostenfalle Urlaub - Worauf Sie im Pandemiejahr achten müssen

Viele Deutsche wollen im Jahr 2021 nicht auf einen Auslandsurlaub verzichten. Reisende sollten sich vor einer Buchung jedoch umfassend informieren, um im Falle einer Absage der Reise nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

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Viele zieht es auch in diesem Jahr an die Strände. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, damit aus dem Urlaub kein finanzielles Desaster wird.
Viele zieht es auch in diesem Jahr an die Strände. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, damit aus dem Urlaub kein finanzielles Desaster wird. | Foto: Anke Donner

Region. Seit vergangenem Wochenende gelten die Balearen nicht mehr als Risikogebiet. Die Hotels auf den durch die ausbleibenden Touristenströme wirtschaftlich schwer gebeutelten Inseln werben mit Angeboten, und die Lust der grauen Lockdown-Tristesse zu entfliehen wächst immer stärker. Die Landesregierung zeigte sich davon am Montag wenig begeistert. Wer dennoch nicht verzichten will, sollte bei einer Buchung gut auf das Kleingedruckte achten. Wie Petra Wolf von der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Braunschweig berichtet, hätten sich Airlines und Reiseveranstalter im letzten Jahr gut gegen Verluste abgesichert.


"Viele Veranstalter und Airlines verlangen Vorauszahlungen. Gerade zu Beginn der Pandemie haben Kundinnen und Kunden schlechte Erfahrungen gemacht: Rückzahlungen blieben aus, Gutscheine und Umbuchungsoptionen waren nutzlos, Stornoentgelte wurden unrechtmäßig verlangt. All das verärgert und zerstört das Vertrauen in die bisherige Vorkasse-Praxis", erklärt Wolf und rät: "Empfehlenswert sind von daher Buchungen ohne Vorauszahlung und mit einer schriftlichen Regelung für den Fall eines Lockdowns, eines Beherbergungsverbots oder einer Ausgangssperre. So lassen sich Rechtsstreitigkeiten und unerwartete Kosten vermeiden."

Achtung Kostenfalle: So haben sich Reiseanbieter abgesichert


"Reiseanbieter reagieren mit neuen Angeboten. Angebote mit flexiblen Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten können sich lohnen. Verbraucher müssen aber auf die Details achten. Die Flex-Tarife sind zwar etwas teurer, können sich aber lohnen. Allerdings müssen Reisende genau hinsehen, da teils Ausnahmen gelten, auf die bei der Buchung weniger prominent hingewiesen wird. Die Bedingungen sollten genau geprüft werden. Auch wenn Anbieter mit 'kostenfreiem Storno' werben, nehmen manche im Kleingedruckten einen großen Teil der angebotenen Reisen wieder davon aus. Ein Beispiel sind Angebote von Pauschalreiseanbietern, die mit einer kostenfreien Umbuchung bis 14 Tage vor Abreise werben, die Linienflüge aber ausschließen. Damit ist die Absicherung für Kunden wertlos, da der Flug ein fester Bestandteil der Pauschalreisen ist."

Verlockende Angebote der X-Anbieter


Große Reiseveranstalter locken über Dynamic Packaging mit attraktiven Urlaubsangeboten: sogenannte „X-Reisen“. Diese sind neben oft besonders günstigen Preisen nicht nur an einer in der Regel höheren Anzahlung zu erkennen, sondern auch an einem "X" im Namen des Reiseanbieters oder dem Namenszusatz "dynamisch" (zum Beispiel Alltours-X oder FTI Touristik dynamisch).

Wolf erklärt: "Im Unterschied zu einer normalen Pauschalreise werden Flug- und Hotelkapazitäten tagesaktuell angefragt. Beim Dynamic Packaging können tatsächlich Schnäppchen gebucht werden. Die Sache hat jedoch einen Haken: Sofern die Buchung geändert oder storniert werden soll, muss tief in die Tasche gegriffen werden. Auch bei frühzeitiger Absage fordern die Anbieter häufig 30 oder 40 Prozent des Reisepreises.

Wer ist vor, während und nach der Reise zuständig?


"Es ist zu unterscheiden, ob es sich bei der gebuchten Leistung um eine oder mehrere einzelne Reiseleistungen oder um eine Pauschalreise handelt. Danach bestimmen sich der Haftungsmaßstab und Pflichtenkreis. Werden diese Leistungen in eigener Verantwortung, also als Reiseveranstalter oder Leistungsträger (etwa als Luftbeförderer) erbracht oder ob als bloßer Reisevermittler (wie ein traditionelles Reisebüro)", leitet Wolf auf die Frage ein und fährt fort: "Reiseveranstalter fassen einzelne (Fremd-) Leistungen zu einer einheitlichen Pauschalreise zusammen und haften für die Erbringung dieser Leistungen. Verkauft ein Online-Reisebüro etwa Hotel, Flug und Mietwagen zusammen für eine Reise, ist es rechtlich gesehen der Reiseveranstalter. Bei Reisemängeln ist das Reisebüro dann auch der Ansprechpartner und muss für Abhilfe sorgen. Daneben ist ein Reiseveranstalter verpflichtet, einen Sicherungsschein für den Fall der Insolvenz auszustellen."

Es gebe jedoch einen wichtigen Unterschied: "Ein Reisevermittler hingegen vermittelt nur eine oder mehrere Fremdleistungen. Die Vertragspartner sind in diesem Fall die Anbieter der einzelnen Leistungen - etwa ein Hotel, das den Aufenthalt in einem Zimmer verkauft oder eine Airline, bei der ein Flugticket gebucht wird. Der Reisevermittler muss die vollständigen Daten des Unternehmens nennen, das die jeweilige Leistung erbringt."

Lieber Inlands- oder Auslandsurlaub?


Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Impfpflicht bislang deutlich abgelehnt. Fluganbieter und andere Länder können hingegen entsprechende Verordnungen erlassen. Sollte dies geschehen, sei der Reiseveranstalter laut Wolf nur dafür verantwortlich, den Reisenden darüber zu informieren: "Impfen liegt in der eigenen Verantwortung der Reisenden", meint Wolf. Doch das ist nicht der einzige Unterschied zwischen In- und Auslandsurlauben: "Zu unterscheiden ist meines Erachtens vor allem ob eine Individualbuchung oder eine Pauschalreise vorliegt. Pauschalreisen können in der Regel kostenlos storniert werden, wenn für den Reisezeitraum eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt. Reisende können bereits geleistete Zahlungen zurückverlangen. Stornoentgelte sind in solchen Fällen nicht zulässig. Das Pauschalreiserecht ist in diesem Punkt eindeutig. Gibt es bei der Reise vor Ort wesentliche Einschränkungen, kann ebenfalls kostenfrei storniert werden. Wesentliche Änderungen sind beispielsweise ein anderer Reiseablauf, Wegfall wesentlicher Leistungen oder aber Einreise- oder Ausgangsbeschränkungen vor Ort. Bei einer Pauschalreise ist der Reisepreis bei Insolvenz abgesichert. Dies muss der Veranstalter mit einem Sicherungsschein bei der Buchung nachweisen. Erst dann dürfen Veranstalter oder Reisebüros eine Anzahlung verlangen."

Anderes Recht bei Individualreisen


Ganz anders verhalte sich das bei einer Individualbuchung: "Bei Individualbuchung, also wenn nur ein Hotel oder eine Ferienwohnung gebucht wurde, kann in der Regel nur kostenlos storniert werden, wenn eine Nutzung der Unterkunft, etwa aufgrund eines bestehenden Beherbergungsverbots, gar nicht möglich ist. Ansonsten gelten für die Stornierung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Unterkunft. Bei einem Einreiseverbot oder Reisewarnung besteht nicht zwingend ein Stornierungsrecht. Wurde eine Unterkunft im Ausland gebucht, zählt das am Ort der Unterkunft geltende Recht." Dabei gebe es eine Ausnahme: "Betreibt der Inhaber der Unterkunft eine deutschsprachige Website, gilt deutsches Recht. Wichtig: Für Individualreisen gibt es keinen gesetzlichen Insolvenzschutz."

Beförderungsbedingungen vor dem Flug prüfen


Wurde nur ein Flug gebucht, gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) des Luftfahrtunternehmens und die Fluggastrechte. Bei teureren Tarifen bestehe mitunter die Möglichkeit, kostenlos zu stornieren. "Einige Airlines bieten bei ermäßigten Tarifen an, die Flugkosten als Gutschein zu erstatten, wenn der Flug wegen höherer Gewalt nicht angetreten werden kann. Es lohnt sich daher, die genauen Bedingungen vor der Buchung zu prüfen. Kündigt die Airline, kann zwischen einer vollständigen Erstattung (inklusive der Kosten für Sitzplatzreservierung und Gepäck) und einer anderweitigen Beförderung an das Reiseziel gewählt werden. Die Erstattung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Nur mit Zustimmung des Verbrauchers darf die Airline einen Gutschein ausstellen", klärt Wolf abschließend auf.


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