Krankenkassen-Boni: So vermeiden Sie steuerliche Stolperfallen

Gesetzliche Krankenkassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten durch Bonusprogramme, die Prämien in Geld oder Sachleistungen bieten. Doch das kann zu steuerlichen Nachteilen führen.

Symbolbild. (erstellt mit Adobe Firefly)
Symbolbild. (erstellt mit Adobe Firefly) | Foto: regionalHeute.de

Region. Gesetzliche Krankenkassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten durch Bonusprogramme, die Prämien in Geld oder Sachleistungen bieten. Bis zu 150 Euro jährlich sind steuerfrei, höhere Boni können steuerliche Nachteile haben. Die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt, worauf zu achten ist und wann sich Bonuszahlungen nachteilig auf den Steuerabzug auswirken können.



Die rund 95 gesetzlichen Krankenkassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Mitglieder mit einem Bonusheft oder einer Bonus-App auf unterschiedliche Weise. Solche Bonusprogramme sollen beispielsweise zur Teilnahme an Ernährungskursen, Entspannungs- oder Sportprogrammen motivieren. Wird das vorgegebene Ziel erreicht, zahlt die Krankenkasse als Belohnung eine Prämie in Form eines Geldbetrages oder einer Sachprämie. Bonuszahlungen bleiben bis zu einer jährlichen Höhe von 150 Euro pro versicherter Person steuerfrei. Allerdings gewähren manche Krankenkassen höhere Boni pro Jahr. Übersteigt die individuelle Prämie den gesetzlichen Freibetrag, kann sich das nachteilig auf den Steuerabzug auswirken.

Wann ist ein Krankenkassenbonus steuerfrei?


Fast ein Jahrzehnt hätten sich Finanzgerichte und -behörden mit Prämienzahlungen von Krankenkassen beschäftigt, berichtet die Lohnsteuerhilfe in einer Meldung. Durch das Jahressteuergesetz 2024 sei die zuletzt praktizierte Regelung mit der 150-Euro-Obergrenze auf Dauer festgelegt worden. Davon betroffen seien zusätzliche Gesundheitskosten, die der Versicherte selbst getragen hat. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Krankenkasse im Nachhinein nur einen anteiligen oder den vollen Betrag ersetzt. Auch pauschale Kostenerstattungen für Gesundheitsmaßnahmen können sich steuerlich nicht auswirken und müssen in der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden.

Welche Prämien reduzieren den Steuerabzug?


Es gibt aber verschiedene Prämienzahlungen, die sich steuerlich auswirken. Wird für Maßnahmen, wie Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen, bei denen es sich um eine reguläre Kassenleistung handelt, ein Bonus von der Krankenkasse gewährt, so werte das Finanzamt dies als Beitragsrückerstattung. Denn die Kosten seien ohnehin von der gesetzlichen Krankenkasse getragen worden. In diesem Fall stelle die Bonuszahlung keine Kostenerstattung dar, sondern werde von den Finanzbehörden als Einnahme betrachtet, die den Krankenkassenbeitrag steuerlich reduziert.

Auswirkungen auf das Steuerergebnis


Die Versicherungsbeiträge für die Basiskrankenversicherung können als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung in voller Höhe geltend gemacht werden. Durch den Abzug bei den Sonderausgaben würde sie die Steuerlast erheblich reduzieren. Liegt indes eine Beitragserstattung der Krankenkasse vor, mindere diese die Sonderausgaben. Dies vollzieht das Finanzamt anhand der Daten, die von den Krankenkassen elektronisch übermittelt werden. Erfreulich sei laut der Lohnsteuerhilfe Bayern , dass Bonuszahlungen bis 150 Euro dem Finanzamt nicht mehr mitgeteilt werden. Waren solche Bonuszahlungen in der Vergangenheit steuerlich nachteilig, so könne sie nun jeder problemlos nutzen.

Tipp: Sollte der Bonus über diesem Betrag liegen, reduziert das Finanzamt die Sonderausgaben um den übersteigenden Betrag. „In diesem Fall sollten Steuerpflichtige einen Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben und nachweisen, dass es sich um eine Bonuszahlung nach Paragraf 65a SGB V handelt“, rät die Lohnsteuerhilfe Bayern. Dafür kann bei der Krankenkasse eine Bescheinigung eingeholt werden, welche die Art der Bonuszahlung bestätigt.