Krankschreibung am Telefon nicht mehr möglich

Ab sofort muss man auch bei Atemwegserkrankungen wieder zum Arzt, wenn man einen "gelben Schein" benötigt.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Berlin. Ursprünglich sollte die Sonderregelung, dass man sich bei Atemwegserkrankungen seine Arbeitsunfähigkeit auch telefonisch vom Arzt bescheinigen lassen kann, bereits am 20 April auslaufen (regionalHeute.de berichtete). Nach öffentlicher Kritik wurde die Maßnahme allerdings mehrfach verlängert. Seit gestern ist damit nun aber Schluss. Ab sofort muss man auch bei einer Erkältung persönlich beim Arzt erscheinen, wenn man sich krank schreiben lassen möchte.


Der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen hatte bereits in seiner Sitzung am 14. Mai entschieden, dass die Regelung Ende des Monats auslaufen soll. Und anders als im April hatte sich dagegen diesmal kaum Widerstand geregt. Bereits die letztmalige Verlängerung vom 19. bis zum 31. Mai habe vor allem sicherstellen sollen, dass sich die Arztpraxen und Versicherten schrittweise auf die Wiederherstellung der Normalsituation einstellen können. Vom Bedarf einer erneuten Verlängerung der Regelung werde aufgrund der Bewertung der aktuellen Lage nicht ausgegangen, so der Bundesausschuss. Im Falle einer erneuten Verschärfung der Krisensituation durch eine wieder einsetzende Infektionsdynamik könne aber jederzeit kurzfristig eine weitere befristete Regelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit beschlossen werden.


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