Helmstedt. Der Kreisausschuss des Landkreises Helmstedt appelliert an die Niedersächsische Landesregierung, dem Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Bundesrat nicht zuzustimmen, sofern nicht ein vollständiger Ausgleich der Inflationslücke von 2022 bis 2024 durch eine entsprechende Anhebung des Landesbasisfallwertes erfolgt. Dies teilt der Landkreis Helmstedt mit.
Die dramatische wirtschaftliche Lage der kommunalen Krankenhäuser erfordert dringende Maßnahmen. Sollte die Inflationslücke nicht geschlossen werden, erwartet der Kreisausschuss, dass das Land Niedersachsen sich an Stützungsmaßnahmen zur Abdeckung der strukturellen Defizite der betroffenen Landkreise beteiligt.
Angespannte Haushaltslage der Landkreise
Die 36 niedersächsischen Landkreise sowie die Region Hannover befinden sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage. Bereits im Haushaltsjahr 2024 mussten unausgeglichene Haushalte verabschiedet werden. Für das Jahr 2025 sind weitere Steigerungen der Defizite zu erwarten. Die Ursachen hierfür sind vielfach fremdbestimmt: Hohe Ausgabenzuwächse im Bereich der Jugendhilfe, steigende Personalkosten durch Tarifsteigerungen, zusätzliche Aufgabenübertragungen ohne finanziellen Ausgleich sowie ein unzureichend dotierter kommunaler Finanzausgleich prägen die Entwicklung.
Verantwortung der Landkreise für Krankenhausfinanzierung
Besonders belastend ist die Situation in vielen Kreishaushalten, da die Finanzierung des laufenden Betriebs der Krankenhäuser den Krankenkassen obliegt. Die Rahmenbedingungen werden durch den Bundesgesetzgeber gesetzt. Die bestehenden Finanzierungsmechanismen berücksichtigen die tatsächliche Kostenentwicklung in den Kliniken nicht. Trotz intensiver Bemühungen der Länder, Krankenhausgesellschaften und kommunalen Spitzenverbände weigert sich die Bundesregierung bislang, den notwendigen Inflationsausgleich für die Jahre 2022 bis 2024 anzuerkennen.
Folgen mangelnder Unterstützung
Ohne Schließung dieser Lücke werden viele Krankenhäuser weiterhin erhebliche Defizite ausweisen und sind von der Insolvenz bedroht. Im Jahr 2023 mussten die Landkreise und kreisfreien Städte bereits 586 Millionen Euro zur Unterstützung der kommunalen Kliniken aufwenden. Diese Defizite steigen weiter an und gefährden die kommunale Selbstverwaltung.
Appell an die Landesregierung
Der Bundesgesundheitsminister hat seine Zusagen zur Schließung des strukturellen Defizits der Kliniken bisher nicht eingehalten. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, legt die Grundlagen für zukünftige Krankenhausstrukturen und deren Finanzierung. Eine derart grundlegende Reform darf nicht verabschiedet werden, ohne eine leistungsgerechte Finanzierung der notwendigen Kliniken sicherzustellen.
Die Niedersächsische Landesregierung wird daher aufgefordert, den Vermittlungsausschuss anzurufen und dem KHVVG nicht zuzustimmen, solange die Inflationslücke von 2022 bis 2024 nicht geschlossen ist. Andernfalls trägt sie Mitverantwortung für die strukturellen Defizite der Krankenhäuser.
Interesse an einer flächendeckenden Versorgung
Obwohl der Landkreis Helmstedt seit 2010 kein eigenes Krankenhaus mehr betreibt und derzeit finanziell nicht direkt vom KHVVG betroffen ist, hat er im Interesse seiner Bürgerinnen und Bürger ein Anliegen an einer qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Krankenhausversorgung über die Kreisgrenzen hinaus.
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