26.06.2017
Helmstedt. Nach Ansicht der Kreisverkehrswacht Helmstedt besteht bezüglich der Barrierefreiheit an Bushaltestellen Handlungsbedarf. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Vereins hervor.
Darin macht die Kreisverkehrswacht Helmstedt darauf aufmerksam, dass nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem Behindertengleichstellungsgesetz die Kommunen verpflichtet sein, bis 2022 die Buswartestellen barrierefrei herzustellen. Ferner seienaufgrund der Verpflichtung, den Verkehrsraum sicher zu gestalten, Einzelmaßnahmen an Haltestellen erforderlich.
Angesicht des demografischen Wandels und der zunehmenden Zahl behinderter Menschen als Verkehrsteilnehmer müsse ein besonderes Augenmerk auf die Breite und die Gestaltung von Gehwegen und Warteräumen sowie geeignete Querungsmöglichkeiten gelegen werden.
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