Helmstedt. Im Zuge der von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungen der Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie ist beabsichtigt, auch die Kreisverwaltung ab dem 4. Mai wieder für den Publikumsverkehr eingeschränkt zu öffnen. Die Kreisverwaltung war in Folge der vom Land erlassenen Kontaktbeschränkungen ab dem 18. März für den Publikumsverkehr geschlossen worden. Darüber informiert der Landkreis.
„Die Frage der Öffnung der Kreisverwaltung orientiert sich an den Entscheidungen von Bund und Land“, erklärt Landrat Gerhard Radeck. „Die Kreisverwaltung ist in erster Linie ein Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger“. Zwar hätten viele, insbesondere systemrelevante Dienstleistungen auch während der Schließung noch angeboten werden können. Bei anderen, vor allem dort, wo ein persönliches Erscheinen erforderlich sei, sei dies nicht der Fall gewesen. Ein Hauptaugenmerk bleibe bei der Eindämmung der Ansteckungsrisiken, sowohl zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Für alle Kreishäuser mit Publikumsverkehr würden derzeit Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt, um Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können. „Das kann dazu führen, dass Kunden auch mal im Regen vor der Tür in der Schlange stehen müssen“, bittet Radeck schon jetzt um Verständnis. „Sollten die von Bund und Land beschlossenen Lockerungen sich als zu früh herausstellen und dadurch die Infektionszahlen wieder erheblich steigen, werde auch die Kreisverwaltung entsprechend reagieren.“
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