Krieg in Nahost: Welche Rechte haben Reisende jetzt?

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Symbolfoto | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Region. Die Situation im Iran ist eskaliert – auch Tausende Reisende sind davon betroffen und auf Flughäfen in Nahost gestrandet. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben sie jetzt? Und was können Verbraucher tun, wenn sie eine Reise in die Region bereits gebucht, aber noch nicht angetreten haben? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt auf.



Die Situation ist unübersichtlich, Tausende Reisende sitzen aktuell in Dubai oder Abu Dhabi fest, beliebte Umsteigeflughäfen von und nach Asien. „Kann ein Rück- oder Weiterflug bei einer Pauschalreise nicht wie gebucht stattfinden, ist das rechtlich ein Reisemangel“, erklärt die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Tiana Schönbohm. Betroffene sollten ihren Reiseveranstalter daher informieren. Er ist verpflichtet, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen und einen Rückflug anzubieten. „Im Fall der jetzigen kriegerischen Auseinandersetzung können außerdem unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände angenommen werden“, so Schönbohm. „Daher hat der Reiseveranstalter zudem die Kosten einer notwendigen Beherbergung in einer vertraglich angemessenen Unterkunft für bis zu drei Nächte zu übernehmen.“ Auch muss er Reisende vor Ort mit Informationen versorgen, beispielsweise über Gesundheitsdienste, Konsulate und Behörden und bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten unterstützen.

Gestrandet nach individueller Flugbuchung


Rechtlich schlechter gestellt sind Reisende, die ihren Rückflug selbst gebucht haben. „Aber auch in dem Fall müssen Fluggesellschaften grundsätzlich ihre Pflichten aus dem Beförderungsvertrag erfüllen und Reisende so bald wie möglich zum vereinbarten Zielflughafen befördern“, sagt Schönbohm. Wenn die Airline ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung anwendbar. Reisende haben dann mehr Rechte, beispielsweise einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen oder Betreuungsleistungen vor Ort wie Mahlzeiten, Getränke oder Hotelübernachtungen.

Reise in die Krisenregion ist schon gebucht, aber noch nicht angetreten – was gilt?


Reisende können eine Pauschalreise jederzeit stornieren. Dadurch können dann allerdings Kosten entstehen. „Beim Vorliegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gilt dies aber nicht, weshalb Reisende angesichts der vorliegenden Situation auf die Rückzahlung des gesamten Reisepreises bestehen sollten“, erläutert die Rechtsexpertin. Aktuell sieht Schönbohm aufgrund der aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes gute Chancen, kurzfristig anstehende Reisen in die betroffenen Länder jetzt kostenfrei zu stornieren. Mit Blick auf die bevorstehenden Osterferien rät sie jedoch zur Vorsicht: Es muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit bestehen, dass die Reise tatsächlich nicht durchgeführt werden kann. Aus unserer Sicht gibt es dafür gute Argumente, aber wie die Situation in vier Wochen aussieht, kann niemand vorhersagen. Wer unsicher ist, sollte die Situation noch einige Zeit beobachten.

Bei Flügen und/oder Hotels im Krisengebiet, die individuell gebucht wurden, sind Verbraucherinnen und Verbraucher hingegen weitgehend auf ein Entgegenkommen ihrer Vertragspartner angewiesen, sofern eine kostenfreie oder günstige Stornierung nicht vertraglich vereinbart ist. „Streicht jedoch die Airline den geplanten Flug oder kann diesen nicht durchführen, muss der Flugpreis erstattet werden“, sagt Schönbohm. Gleiches gilt, wenn ein Hotel wegen der Situation vor Ort gar nicht erreicht werden kann.

Was ist vor der Buchung einer Reise in den Nahen Osten zu beachten?


Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist ein deutliches Zeichen dafür, dass von einem Besuch der betreffenden Region dringend abzuraten ist. „Wer trotz aktueller Warnungen bucht, hat unter Umständen schlechte Karten später kostenlos zurückzutreten und sich auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände zu berufen“, so Schönbohm.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung.