Kündigungsschutzklagen von Erzieherinnen vor Arbeitsgericht Hildesheim enden im Vergleich

Die Kündigungsschutzklagen zweier Erzieherinnen eines katholischen Kindergartens in Hildesheim sind vor dem Arbeitsgericht durch einen Vergleich beendet worden.

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Kita (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Hildesheim. Die Kündigungsschutzklagen zweier Erzieherinnen eines katholischen Kindergartens in Hildesheim sind vor dem Arbeitsgericht durch einen Vergleich beendet worden. Das teilte das Gericht mit.


Die 3. Kammer verhandelte am 19. März öffentlich über die Fälle. Beiden Frauen war im Dezember 2024 fristlos gekündigt worden, nachdem sie eine Strafanzeige gegen die damalige Kindergartenleiterin erstattet hatten. Im Zuge der daraufhin eingeleiteten staatsanwaltlichen Ermittlungen wurde die Leiterin wegen Betruges in mehreren Fällen verurteilt. Die Parteien einigten sich in der mündlichen Verhandlung darauf, die Arbeitsverhältnisse gegen Zahlung einer Abfindung durch die Arbeitgeberin zu beenden.

Die Höhe der Abfindung wurde nicht mitgeteilt.