Kulturvermittlungspreis: Zahl der Bewerber hat sich halbiert

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Im Januar wurde zum zweiten Mal der Kulturvermittlungspreis verliehen. Foto: Anke Donner
Im Januar wurde zum zweiten Mal der Kulturvermittlungspreis verliehen. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Im Januar wurde zum zweiten Mal der Kulturvermittlungspreis der Stadt verliehen. Begleitend wurde eine Evaluation der beiden Wettbewerbe durchgeführt, deren Ergebnis nun dem Ausschuss für Kultur, Tourismus und Städtepartnerschaften am 12. April vorgelegt wird. Besonders auffällig: Die Zahl der Bewerbungen ist von 41 auf 18 zurückgegangen.


Der starke Rückgang der Bewerbungen hat zur Folge, dass man zwei Dinge zur Diskussion stellen will. Sollte der Turnus verändert werden (bisher alle zwei Jahre) oder muss man den Einzugsbereich vergrößern? Bislang können Einzelpersonen, Kulturvermittler, Gruppen, Vereine sowie Kultur- und Bildungsinstitutionen ausschließlich aus Stadt und Landkreis Wolfenbüttel teilnehmen.

Festhalten will man an der unabhängigen Jury, bestehend aus fünf Personen aus unterschiedlichen Bereichen. Dies habe sich als sehr transparentes Verfahren bewährt, da so keine städtischen Mitarbeiter oder die politischen Gremien das Ergebnis beeinflussen können.

Alle Preisträger sind Gewinner


Ebenso bewährt habe sich die Neuerung aus dem vergangenen Jahr, dass alle drei Preisträger ein Preisgeld in
Höhe von jeweils 2.000 Euro erhalten (2015 war das Preisgeld noch gestaffelt: 1. Platz 3.000 Euro, 2. Platz 2.000 Euro und 3. Platz 1.000 Euro). So würden keine Unterschiede zwischen den Preisträgern gemacht und alle als "Gewinner" hinausgehen.

Auch die Einführung des Publikumspreises war ein Erfolg. Das Konzept habe dazu führt, dass die Bewerber auf ihre Projekte in der Öffentlichkeit aufmerksam machen müssen, was zu einer besseren Identifikation führe.

Das seinerzeit kritisierte Verhältnis von Verwaltungskosten zu ausgeschütteten Preisgeldern hat sich in der Neuauflage angeglichen (8.134,97 Euro Verwaltungskosten, 8.400 Euro Preisgelder). Dies ist allerdings in erster Linie darauf zurück zu führen, dass durch weniger Bewerber auch weniger Verwaltungskosten anfallen.

So geht es weiter


Die Fraktionen haben nun Zeit, um intern über die Vorlage zu beraten. Zur weiteren Abstimmung wird sie im Juni 2018 wieder auf die Tagesordnung kommen. Nach der Sommerpause soll dann dann mit den konzeptionell-gewünschten
Änderungen eine beschlussfähige Vorlage auf den Weg gebracht werden.

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