Kurier- und Paketdienstleister: Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf

Es wurden 16 Strafverfahren und 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

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Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Mehr als 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 17. September in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister. Für das Hauptzollamt Braunschweig waren dabei 62 Einsatzkräfte aus den Standorten Braunschweig, Göttingen und Hildesheim mit im Einsatz. Das berichtet das Hauptzollamt am heutigen Montag in einer Pressemitteilung. Es wurden bereits 16 Strafverfahren eingeleitet.


Bei der Schwerpunktprüfung kontrollierte die FKS insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Seit dem 1. Januar 2020 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro je Stunde. Überprüft wurde zudem auch die Nachunternehmerhaftung, die seit dem 1.Juli 2020 gilt. Die Nachunternehmerhaftung regelt die Erfüllung der Zahlungspflicht und Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmern, die im Bereich der Kurier, Express- und Paketdienste tätig sind. Die Einsatzkräfte haben insgesamt rund 8.000 Personen, davon 371 im Bezirk des Hauptzollamtes Braunschweig, zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie in über 250 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft.

Es sind noch Nachprüfungen erforderlich


Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 16 Strafverfahren wegen Betrug, illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel und Urkundenfälschung. Ferner wurden 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren überwiegend wegen Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und dem Nichtmitführen von Ausweispapieren eingeleitet. In rund 1.600 Fällen sind noch weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Lokal sind es 50 Fälle, die einer intensiveren Nachprüfung bedürfen und gegebenenfalls in Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren münden. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.


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