Helmstedt. Viele Betriebe befürchten, aufgrund beantragter Kurzarbeit, keine wichtigen Neueinstellungen oder die Übernahme von Azubis vornehmen zu können. Diese Sorge ist unbegründet, wie die Agentur für Arbeit Helmstedt in einer Pressemitteilung berichtet. Dies sind die Voraussetzungen, damit alles klappt.
Grundsätzlich sei es möglich neue Mitarbeiter während der Kurzarbeit einzustellen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn eine Fachkraft eingestellt werden müsse, die für die Betriebsfortführung unentbehrlich ist. Das kurzarbeitende Unternehmen müsse sich in diesem Fall vor der Einstellung bei der Agentur für Arbeit melden, um die geplanten Personalveränderungen abzustimmen.
Azubis können übernommen werden
Auch Ausbildungsverträge könnten und sollen gern immer geschlossen werden. Dafür bedürfe es keiner Meldung des kurzarbeitenden Betriebes oder die Zustimmung der Arbeitsagentur. Auszubildende, auch aus anderen Betrieben, könnten immer zeitnah nach Abschluss ihrer Berufsausbildung und ohne gesonderte Begründung übernommen werden. Unternehmen würden bei der monatlichen Abrechnung von Kurzarbeit ergänzend eine kurze Erklärung abgeben, dass sich die Gesamtzahl der Beschäftigten erhöht habe, weil Auszubildende übernommen wurden. Sofern es erforderlich sei, könnten sie sofort ab dem ersten Tag in die Kurzarbeit miteinbezogen werden.
Ulf Steinmann, Leiter der Agentur für Arbeit Helmstedt erläutert: „Die Übernahme ehemaliger Auszubildender in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis gehört zu den zwingenden Gründen für einen Personalaufbau trotz des Bezugs von Kurzarbeitergeld. Das Gleiche gilt natürlich auch für Studienabgängerinnen und –abgänger. Wir möchten die Unternehmen und Betriebe unserer Region ausdrücklich dazu ermutigen, Azubis zu übernehmen und auch neue Auszubildende zum Sommer einzustellen. Damit kommen Sie der wichtigen Aufgabe der beruflichen Ausbildung auch in Krisenzeiten nach und sichern sich ihre Fachkräfte von morgen.“