Laborergebnisse: Kunstrasenplätze nicht gesundheitsgefährdend

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Eine Laboruntersuchung hat ergeben, dass die Kunstrasenplätze in Braunschweig nicht gesundheitsgefährdend sind. Symbolfoto: Robert Braumann
Eine Laboruntersuchung hat ergeben, dass die Kunstrasenplätze in Braunschweig nicht gesundheitsgefährdend sind. Symbolfoto: Robert Braumann

Braunschweig. Im März wurde in der Sitzung des Sportausschusses angefragt, ob eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch die Nutzung von Kunstrasenspielfeldern bestehe. Die Verwaltung hat daraufhin die Granulate von fünf Kunststoffrasenspielfeldern durch ein Fachlabor untersuchen lassen. Dabei seien keine gesundheitsgefährdenden Stoffe festgestellt worden.


Wie die Stadtverwaltung mitteilte, wurden die vor Ort entnommenen Materialproben (Gummigranulat) von fünf Kunstrasenplätzen mit sogenannten Recyklaten als Füllstoffen bei der akkreditierten Gesellschaft für Umweltanalytik
Eurofins auf ihren PAK-Gehalt untersucht. Als Ergebnis sei festzuhalten, dass bei allen betreffenden Plätzen die Grenzwerte der europäischen Chemikalienverordnung REACH deutlich unterschritten wurden.

PAKs (Polycyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) sind zum Beispiel im Ruß von Dieselmotorabgasen enthalten. Daneben sei Tabakrauch eine wesentliche Quelle für PAKs. Über bestimmte Öle aus der Erdölverarbeitung, die zum Weichmachen Gummi und Kunststoffen beigemischt werden, können PAKs in Verbraucherprodukte gelangen. Aber auch Nahrungsmittel wie geräucherte und gegrillte Speisen können PAKS enthalten. Das Einatmen, die Aufnahme durch den Mund oder die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gelten PAK als krebserzeugend, weisen jedoch unterschiedliche kanzerogene Wirkungsstärken auf. Das heißt, dass von verschiedenen PAKs unterschiedlich hohe Mengen benötigt werden, um dieselbe toxikologische Wirkung auszulösen.

Grenzwerte unterschritten


Um die menschliche Gesundheit vor den Gefahren vor PAK zu schützen, legte die EU Grenzwerte fest. Die elastischen Füllstoffe aus Recyclat für Kunststoffrasenbeläge unterliegen der REACH-Verordnung.REACH steht für “Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals”. Diese Europäische Chemikalienverordnung beschränkt die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse.
Für die krebserregenden PAKs, zu denen Benzo[e]pyren (BeP),Chrysen (CHR), Benzo[a]anthracen (BaA), Benzo[j]fluoranthen (BjFA), Benzo[b]fluoranthen (BbFA) und Benzo[k]fluoranthen (BkFA) gehören,liegen die Grenzwerte bei 1000 mg/kg. Für Benzo(a)pyren (BaP) und Dibenz[a,h]anthracene (DBAhA) bei 100 mg/kg.

Die Laborergebnisse der fünf untersuchten Plätze



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