Region. Die Niedersächsische Landesregierung hat mit dem Entwurf eines Nachtragshaushaltes die Voraussetzungen dafür geschaffen, kurzfristig auf die Schäden durch das sogenannte Weihnachtshochwasser reagieren zu können. Insgesamt sollen mit dem Nachtrag rund 110 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt werden, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung.
Das Geld soll vor allem der Hilfe für Hochwassergeschädigte, der Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, der Erstattung von Einsatzkosten der Katastrophenschutzbehörden sowie der Ertüchtigung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes dienen.
Die rund 110 Millionen Euro sollen demnach einzelnen Maßnahmen und Ressorts zugeordnet werden. So sollen 20 Millionen Euro in die Erstattung von Einsatzkosten und Hilfeleistungen an andere Länder und Nationen fließen. Drei Millionen Euro sollen für Ersatzbeschaffungen und Leistungen im Bereich des Hochwasserschutzes (beispielsweise Sandsackentsorgung und -nachbeschaffung) verwendet werden.
65 Millionen in Schäden der öffentlichen Infrastruktur
Der größte Anteil, nämlich 65 Millionen Euro, sollen zur Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur einschließlich landeseigener und kommunaler Anlagen zum Hochwasser- und Küstenschutz, den Erwerb von Einsatzmitteln und Geräten für die Hochwasserbekämpfung, einschließlich Beschaffung mobiler Hochwasserschutzsysteme, und in Investitionen für zusätzliche Maßnahmen für den Hochwasserschutz verwendet werden.
20 Millionen Euro können als Billigkeitsleistung an vom Hochwasser geschädigte Privathaushalte und Unternehmen gehen und drei Millionen sollen an die an der Bekämpfung des Hochwassers beteiligten Feuerwehren und Hilfsorganisationen gehen.
Weil lobt Hochwasser-Einsatz
Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir sind immer noch beeindruckt von der engagierten Hilfe, die vor Ort, aber auch überregional von Haupt- und Ehrenamtlichen geleistet wurde. Auch das Land hat nach Kräften geholfen und wird dies weiter tun. Wir schlagen dem Parlament einen Nachtragshaushalt in Höhe von rund 110 Millionen Euro vor. Mit dem Geld sollen unter anderem weitere Hilfszahlungen an Hochwassergeschädigte, die Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur und eine Ertüchtigung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes ermöglicht werden.“
Finanziert werde der Nachtragshaushalt über eine Entnahme aus der Konjunkturbereinigungsrücklage, eine Ausnahme von der Schuldenbremse sei hierfür nicht notwendig.
„Unsere solide Haushaltsführung ermöglicht es uns, diese dringend benötigten Hilfen ohne Nettokreditaufnahme zur Verfügung zu stellen. Die Entnahme aus der Konjunkturbereinigungsrücklage kann so im Rahmen der Schuldenbremse erfolgen“, sagt der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere. „Wie schon während der Krisenbekämpfung im Jahr 2023 steht auch dieser Nachtrag für eine kluge Mischung aus sofort wirksamen Hilfen und strukturell nachhaltigen Investitionen.“
Das Kabinett hat zudem beschlossen, die Hochwasserschäden systematisch zu erfassen. Das Innenministerium wird dies in enger Abstimmung mit dem Umweltministerium koordinieren.
Entwurf am 17. Januar im Haushaltsausschuss
Der Entwurf des Nachtrages soll bereits am heutigen Mittwoch dem Haushaltsausschuss des Niedersächsischen Landtages vorgestellt werden. Die Landesregierung wird den Landtag bitten, die Voraussetzungen zu schaffen, den Nachtragshaushalt bereits in der Sitzungswoche im Februar zu beschließen. Ob darüber hinaus weitere finanzielle Unterstützung durch das Land nötig wird, wird sich im Rahmen der Schadensbeseitigung und -erfassung zeigen.
Nach der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2017 hatte es ebenfalls einen Nachtragshaushalt gegeben. Dieser hatte ein Volumen von 50 Millionen Euro, von denen rund 37,8 Millionen Euro ausgegeben worden sind.
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