Land lockert Besuchsverbot: Pflegeheime müssen aber Hygienekonzept vorweisen

Laut der stellvertretenden Leiterin des Niedersächsischen Corona-Krisenstabes seien derartige Konzepte in vielen Heimen schon länger in Arbeit.

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(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Region. Am 20. April tritt die neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Kraft. Dem zufolge können die zuständigen Behörden der Kommunen Ausnahmen vom bislang geltenden vollständigen Besuchsverbot zulassen, wenn die Einrichtungen ein Hygienekonzept vorweisen. Laut Claudia Schröder, der stellvertretenden Leiterin des Niedersächsischen Krisenstabes stehe ein solches Konzept aber in vielen Heimen schon in den Startlöchern.


Das Hygienekonzept muss einen gefahrlosen Kontakt zwischen Angehörigen und den Bewohnenden gewährleisten können. Die ersehnte Umarmung ist also in näherer Zukunft noch nicht greifbar. Schröder bemerkt jedoch: "Das ist ein richtiger erster Schritt um Wege aufzuzeigen und Wege zu entwickeln, wie in den Einrichtungen erste vorsichtige Schritte gegangen werden können." Angehörige müssen aber im Zweifel noch warten, bis die entsprechenden Hygienekonzepte von den zuständigen Gesundheitsbehörden geprüft werden. Schröder glaubt jedoch, dass es in vielen Fällen schnell gehen kann. Die Heime seien gut vorbereitet: "Das sind ja Dinge, mit denen die Heime auch in der Vergangenheit schon zu tun hatten. Ein Norovirus musste in einem Heim ja ebenso eingegrenzt werden. Die Heime fangen nicht bei null an." Von vielen Einrichtungen wisse die stellvertretende Krisenstabsleiterin, dass diese nicht auf eine entsprechende Verordnung gewartet hätten, sondern entsprechende Konzepte bereits im Vorfeld erarbeitet haben.

Besuch unter Infektionsschutz - Wie sieht das aus?


Ganz explizit stellt sich die Frage, wie eine Begegnung mit den Angehörigen in Corona-Zeiten aussehen könnte. Mit einer Glasscheibe über Telefon wie im Gefängnis muss das jedoch nicht vonstattengehen. Dass das Land hier keine eigenen Konzepte vorgibt, hänge maßgeblich mit der Vielfalt der Bewohnerstrukturen und der räumlichen Gegebenheiten zusammen. "Es muss geklärt werden, welche Wege die Besucherinnen und Besucher zu nehmen haben, es muss bestimmte Bereiche des Heims geben, die sie aufsuchen können. Wir müssen einfach verhindern, dass Besucher mit einer Vielzahl von Heimbewohnern Kontakt haben", erläutert Schröder und fährt fort: "Es muss die Frage gestellt werden, welche Schutzausstattung Besucher anlegen müssen, um die Heimbewohnerinnen und Bewohner davor zu schützen, dass durch die Besucher Keime und Viren eingetragen werden."

Hier könnten die Pflegeheime ganz klar von den Erfahrungen mit bekannten Gefahren profitieren. Jedoch könne man sich keinen Leichtsinn erlauben: "Es handelt sich immer noch um eine Personengruppe, die im Falle einer Infektion mit einem schweren Krankheitsverlauf rechen muss und eben auch schnell in einen lebensbedrohlichen Zustand geraten kann." An dieser Stelle stellt die Expertin noch einmal klar, dass die Sterbebegleitung (auch in Krankenhäusern) für die Angehörige in jedem Fall möglich ist: "Wir haben kein Besuchsverbot für Menschen, die im Sterben liegen, hatten wir bisher nicht und haben wir auch in Zukunft nicht."

Der durch diese Lockerung höchstwahrscheinlich steigende Bedarf an Schutzausrüstung auch für die Angehörigen der Bewohnerinnen und Bewohner ist offensichtlich. Diesem wolle man abhelfen, indem man größere Mengen an Schutzausrüstung für die Heime reserviere. Diese sollen dann über Amtshilfeersuche bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten in bedürftige Einrichtungen gelangen.


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