Land stellt Hotline und Impfportal zum Jahresende ein

Der Einsatzauftrag für die mobilen Impfteams der Kommunen endet ebenfalls. Corona-Impfungen sollen dann hauptsächlich durch niedergelassene Ärzte erfolgen.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Niedersachsen. Die 157 derzeit noch im Einsatz befindlichen mobilen Impfteams (MIT) der Landkreise und kreisfreien Städte für COVID-Schutzimpfungen werden mit dem Jahreswechsel, wie im ursprünglichen Einsatzauftrag des Landes geplant, eingestellt. Zum 1. Januar 2023 werden auch das niedersächsische Impfportal unter www.impfportal-niedersachsen.de sowie die Impfhotline des Landes unter der Telefonnummer 0800-9988665 abgeschaltet. Darüber informiert das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in einer Pressemitteilung.



Niedersachsen folgt damit den Beschlüssen des Bundesgesundheitsministeriums, die einen Übergang der COVID-Schutzimpfungen in das Regelsystem der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, der betriebsärztlichen Dienste sowie der Apotheken vorsehen. Insgesamt wurden von den mobilen Impfteams mit Stand vom 9. Dezember rund 2,3 Millionen Impfungen durchgeführt, davon rund 1,5 Millionen Dritt- und rund 350.000 Viertimpfungen. In der KW 50 des Jahres 2021 wurden durch die MIT insgesamt 218.436 Impfungen durchgeführt. Der Tagesrekord wurde am 23. Dezember mit 51.322 Impfungen erzielt. In der 48. KW dieses Jahres wurden hingegen nur noch rund 8.000 Impfungen von den MIT durchgeführt, also etwas mehr als 1.000 am Tag.

180 bis 190 Millionen Euro Kosten


Mit Stand von Anfang Dezember 2022 wurden den Landkreisen und kreisfreien Städten insgesamt rund 158 Millionen Euro für den Einsatz der MIT erstattet. Die voraussichtlichen Gesamtkosten werden Stand heute auf zirka 180 bis 190 Millionen Euro geschätzt. Eine Gesamtabrechnung kann erst nach dem Ende des Einsatzauftrages erfolgen. Die Mittel kommen aus dem Sondervermögen des Landes zur Bekämpfung der Pandemie. Der Bund hat seinerzeit zugesagt, 50 Prozent der Kosten des Landes zu erstatten.

Das Land möchte den Landkreisen und kreisfreien Städten auch zukünftig ermöglichen, eigene Impfangebote zu koordinieren und damit insbesondere aufsuchende Impfaktionen durchzuführen. Entsprechende Möglichkeiten werden derzeit vom Gesundheitsministerium erarbeitet und zeitnah mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert. Dabei sind auch die Rahmenbedingungen, die die neue Corona-Impfverordnung des Bundes setzt, zu beachten.

Bandansage folgt Hotline


Die Hotline ist noch bis einschließlich 30. Dezember, 18 Uhr, erreichbar. Im Anschluss beantwortet bis März 2023 eine Bandansage die wichtigste Frage: „An wen wende ich mich um einen Impftermin zu erhalten?" Die Inhalte des Impfportals sind ebenfalls bis Ende dieses Jahres abrufbar. Die Impfhotline und das Impfportal wurden vom Dienstleister des Landes, Majorel, im Winter 2020 zunächst für die Vergabe von Terminen in den 50 Impfzentren bereitgestellt. Der Dienstleister übernahm darüber hinaus ausschreibungsgemäß auch die Hardware-Ausstattung sowie den Support der Impfzentren und später auch der MIT. Die Hotline startete am 15. Dezember 2020 mit 75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Ziel von 150 MitarbeiterInnen wurde Mitte/Ende Januar 2021 erreicht. In der Spitze waren knapp über 1.100 Mitarbeiter in der Impfterminvergabe beschäftigt (ab April 2021).

Insgesamt hat die Hotline bis Ende November mehr als 4 Millionen Anrufe entgegengenommen. Der Tageshöchstwert von angenommenen Anrufen war am 14.04.2021 mit insgesamt rund 50.000 angenommenen Anrufen. Der Tageshöchstwert von Anrufversuchen war am Starttag der Impfterminvergabe am 28.01.2021 mit fast 9 Millionen Anrufversuchen insgesamt, davon rund 2.4 Millionen Anrufe in der Zeit zwischen 8 und 10 Uhr vormittags.

Zugriffszahlen Impfportal


Insgesamt gab es mit Stand von Anfang Dezember 2022 rund 2 Milliarden Zugriffe auf das Impfportal. Der Höhepunkt lag am 7. Juni 2021 bei rund 40 Millionen Aufrufen. An diesem Tag wurde seinerzeit die STIKO-Priorisierung im Impfportal aufgehoben. Zugriffe sind allerdings nicht gleichzusetzen mit Personen. Der Aufruf jeder einzelnen Seite des Portals zählt als ein Zugriff.


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