Land überträgt Kommunen Ahndung von Cannabis-Verstößen

Die niedersächsische Landesregierung hat die Zuständigkeit für die Verfolgung von Verstößen gegen das neue Konsumcannabisgesetz an die Kommunen übertragen.

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"Smoke-in" vor dem Brandenburger Tor (Archiv)
"Smoke-in" vor dem Brandenburger Tor (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Hannover. Die niedersächsische Landesregierung hat die Zuständigkeit für die Verfolgung von Verstößen gegen das neue Konsumcannabisgesetz an die Kommunen übertragen. Das teilte die Staatskanzlei mit.


Betroffen sind Regelungen zum Gesundheitsschutz sowie zum Kinder- und Jugendschutz, etwa das Verbot des Konsums in der Nähe von Spielplätzen oder Schulen. Ein neuer Bußgeldkatalog sieht Geldstrafen zwischen 20 und 15.000 Euro vor. Die Kommunen sollen unter anderem Verstöße ahnden, wenn Cannabis in Gegenwart Minderjähriger oder in der Nähe von Jugendeinrichtungen konsumiert wird.

Die Landesregierung will prüfen, ob den Kommunen durch die neue Aufgabe Mehrbelastungen entstehen. Die heute beschlossene Änderung der Zuständigkeitsverordnung trat sofort in Kraft. Die kommunalen Ordnungsämter sind nun für die Durchsetzung der Verbote zuständig.

Die Regelungen entsprechen den Vorgaben des Bundesgesetzes zur kontrollierten Cannabisabgabe.