Niedersachsen. Das Land Niedersachsen veröffentlicht am heutigen Dienstag eine Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die am morgigen Mittwoch in Kraft tritt. Einschneidendste Veränderung: Diskos, Clubs und Shisha-Bars müssen bereits ab einem Inzidenzwert von zehn wieder schließen (vorher 35). In unserer Region wären davon fast alle Kommunen betroffen.
Wie Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens in einer Pressekonferenz erklärte, seien diese Einrichtungen als Infektionsherde ausgemacht worden. Gerade in den jungen Altersgruppen verbreite sich das Virus. Traditionelle Bars, Kneipen und Restaurants sind von der Schließung nicht betroffen. Betriebe mit einem kombinierten Angebot wie Shisha und Speisen können sich auf letzteres beschränken.
Mehr Handlungsspielraum für Kommunen
Allgemein bekommen die Kommunen durch die Verordnungsänderung mehr Freiheiten, was die Verhängung von Konsequenzen bei erhöhten Inzidenzen angeht. Künftig können diejenigen Bereiche von Einschränkungen ausgenommen werden, die nicht maßgeblich zum Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben. Dies betrifft beispielsweise die Gastronomie, die Beherbergung, den Einzelhandel, den Amateursport und auch Kindertageseinrichtungen, weil dort durch regelmäßige Testungen das Infektionsgeschehen gut kontrolliert werden kann und Kindern möglichst weitere Einschränkungen erspart werden sollen. Der Bereich Diskos und Clubs ist von dieser Regel aber ausdrücklich ausgenommen.
Die aktuelle Änderungsverordnung könne nach Ansicht der Niedersächsischen Landesregierung nur eine Übergangsregelung sein. Auf Basis der Beratungen der Gesundheitsministerkonferenz muss bei den kommenden Bund-Länder-Gesprächen eine Verständigung über neue Maßstäbe getroffen werden, die sowohl die Impfquote als auch die Krankenhausbelegung stärker mit in den Blick nimmt. Behrens rechnet hier in den nächsten zehn Tagen mit ersten Ergebnissen.
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