Braunschweig/Wolfenbüttel. Angesichts der Diskussion über die Vorwürfe gegen den ehemaligen Braunschweiger Propst Armin Kraft wendet sich Landesbischof Dr.Christoph Meyns mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit. Diese veröffentlichen wir unkommentiert und ungekürzt:
„Die Vorwürfe gegen Propst i.R. Armin Kraft, er habe unrechtmäßig Geschenke und Vorteile angenommen, haben zu einer breiten öffentlichen Diskussion geführt. Vor diesem Hintergrund möchte ich unterstreichen, dass die Landeskirche die Vorwürfe sehr ernst genommen und deswegen ein Disziplinarverfahren gegen Propst i.R. Kraft geführt hat. Sie hat die Vorwürfe sachgerecht und professionell untersucht, um eine angemessene rechtliche Bewertung vorzunehmen.
Die Landeskirche hat damit ihre Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und dem Beschuldigten wahrgenommen. Im Ergebnis hat die Kirchenregierung den Beschluss gefasst, das Disziplinarverfahren einzustellen, weil rechtliche Gründe dafür gegeben waren.
In der Kommunikation dieses Ergebnisses war ein Kompromiss zu suchen zwischen dem öffentlichen Interesse auf der einen Seite und der Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten auf der anderen Seite. Disziplinarangelegenheiten sind Personalangelegenheiten und unterliegen der Vertraulichkeit. Deshalb kann die Landeskirche zu einzelnen Punkten nicht detailliert Stellung nehmen.
Ein Disziplinarverfahren nimmt eine intensive Prüfung aller Vorwürfe vor. Die Ermittlungsführer sind in der Lage, Hintergründe zu untersuchen und zu bewerten, die der breiten Öffentlichkeit unzugänglich bleiben und auch bleiben müssen. Deswegen bitte ich alle, die an der öffentlichen Diskussion mitwirken, um Augenmaß und um Respekt vor der Würde aller Beteiligten, auch des Beschuldigten.
Unsere Kirche steht ein für ihren Auftrag, das Evangelium von der Liebe Gottes zu allen Menschen zu verkünden und dafür, dass dieser Auftrag glaubwürdig und integer wahrgenommen wird. Wir bedauern zutiefst, wenn Anlässe und Äußerungen entstehen, die geeignet sind, daran Zweifel aufkommen zulassen. Unsere Kirche ist als Körperschaft öffentlichen Rechts gebunden an kirchliches und staatliches Recht.“
Landesbischof Dr. Christoph Meyns
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