Landesarbeitsgericht weist Klagen von VW-Managern ab

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat mehrere Klagen außertariflich beschäftigter Volkswagen-Mitarbeiter abgewiesen.

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VW-Werk (Archiv)
VW-Werk (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Braunschweig. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat mehrere Klagen außertariflich beschäftigter Volkswagen-Mitarbeiter abgewiesen. Wie das Gericht mitteilte, ging es in den Verfahren um die Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro sowie die Weitergabe einer Tariferhöhung von 3,3 Prozent ab Mai 2024. Die betroffenen Beschäftigten, vorrangig aus Managementkreisen, hatten die Volkswagen AG verklagt, nachdem das Unternehmen im Februar 2024 angekündigt hatte, die ursprünglich zugesagten Leistungen aufgrund notwendiger Ergebnisverbesserungsprogramme nicht zu erbringen.


Das Landesarbeitsgericht bestätigte damit die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Braunschweig, das die Klagen bereits in drei Verfahren vollständig abgewiesen hatte. Die Berufungskammer begründete ihr Urteil damit, dass die Gesamtzusagen an die Kläger betriebsvereinbarungsoffen seien und durch Betriebsvereinbarung wieder geändert werden konnten. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.

Beim Landesarbeitsgericht sind noch weitere gleichgelagerte Berufungsverfahren anhängig.

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