Landesbischof Meyns gibt Erklärung zu Propst Kraft ab


Im Rahmen der Landessynode in Goslar gab der Landesbischoff Dr. Christoph Meyns eine Erklärung zu den Vorwürfen gegen Propst Kraft ab. Foto:  Evang. Landeskirche Braunschweig.
Im Rahmen der Landessynode in Goslar gab der Landesbischoff Dr. Christoph Meyns eine Erklärung zu den Vorwürfen gegen Propst Kraft ab. Foto: Evang. Landeskirche Braunschweig. | Foto: Evang. Landeskirche Braunschweig.

Region. Landesbischof Dr. Christoph Meyns hat zu Beginn der aktuellen Tagung der braunschweigischen Landessynode am 24. November in Goslar eine Erklärung zur öffentlichen Diskussion um Propst i.R. Armin Kraft (Braunschweig) abgegeben.


„Ich bedaure es außerordentlich und es trifft mich persönlich sehr, wenn Äußerungen oder Verhalten kirchlicher Mitarbeitender Anlass bieten, daran zu zweifeln, dass wir dem kirchlichen Auftrag nach Kräften zu entsprechen suchen", so Meyns. Deswegen würden Vorwürfe nach rechtsstaatlichen Prinzipien überprüft und aufgeklärt. Die rechtliche Würdigung habe auf Grundlage der Unschuldsvermutung zu erfolgen: „Nicht Behauptungen oder Verdächtigungen, sondern nur zweifelsfrei, im Rahmen eines ausführlichen Ermittlungsverfahrens erhobene Tatsachen bilden die Grundlage für eine disziplinarische Bewertung und Ahndung des Verhaltens von Pfarrerinnen und Pfarrern.“ Dabei müsse der Vertraulichkeit des Verfahrens Rechnung getragen werden, auch wenn ein öffentliches Interesse gegeben sei. Das gebiete die Fürsorgepflicht für den Mitarbeitenden.

Der Landesbischof warnte vor Häme gegenüber Betroffenen sowie vor „moralischen Überlegenheitsgesten“. Er zitierte aus dem Matthäusevangelium: „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet.“ (Mt 7,1) Beobachtetes Fehlverhalten sei vielmehr Anlass zur kritischen Selbstprüfung. „Das betrifft nicht nur Pfarrerinnen und Pfarrer, sondern alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden.“

Die Ansprache von Landesbischoff Dr. Christoph Meyns in Gänze finden Sie hier.

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