Wolfenbüttel/Braunschweig. Landesbischof Dr. Christoph Meyns geht am 31. Juli 2025 mit 63 Jahren in den Ruhestand. Die Kirchenregierung hat am 14. August seinem entsprechenden Antrag zugestimmt. Dies teilt die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig mit.
Meyns ist seit Juni 2014 im Amt, nachdem ihn die Landessynode als Nachfolger von Prof. Dr. Friedrich Weber gewählt hatte. Für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) wirkt er außerdem als Beauftragter für den Kontakt zu den evangelischen Kommunitäten, darüber hinaus war er Mitglied im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt.
„Ich bin dankbar für die zurückliegenden Jahre, in denen ich den Wandel der kirchlichen Arbeit in der Landeskirche Braunschweig mitprägen konnte“, betonte er in Wolfenbüttel. „Das große Engagement der Haupt- und Ehrenamtlichen hat mich immer wieder beeindruckt.“ Der Landesbischof sagte, er wolle den „Zukunftsprozess“ nach Abschluss der Projektphase nun noch in die Umsetzungsphase überführen.
Nachfolger steht noch nicht fest
Seine Nachfolge im Amt regelt ein Wahlausschuss, der sich zusammensetzt aus den Mitgliedern des Ältesten- und Nominierungsausschusses der Landessynode sowie den synodalen Mitgliedern der Kirchenregierung. Ihm obliegt es, geeignete Kandidaten zu finden, die sich einer Wahl durch die Landessynode stellen.
Für den Eintritt des Landesbischofs in den Ruhestand gilt das Pfarrdienstrecht. Danach ist eine Beendigung des aktiven Dienstes mit Vollendung des 63. Lebensjahres regulär möglich. Der Landesbischof ist neben dem Kollegium des Landeskirchenamtes, der Kirchenregierung und der Landessynode eines von vier Leitungsorganen der Landeskirche, die laut Verfassung in der Leitung der Kirche zusammenwirken sollen.
Den Vorsitz des Wahlausschusses hat die Synodale Ingrid Quatz (Wolfsburg) als Vorsitzende des Ältesten- und Nominierungsausschusses inne. Die Einbringung des Wahlvorschlags und die Wahl selber erfolgen in öffentlicher Sitzung. Letztere findet ohne Aussprache und in geheimer Abstimmung statt. Ein Termin steht noch nicht fest.
Gewählt ist, wer mindestens zwei Drittel der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Landessynode erhält. Ihr gehören 46 Mitglieder an, sie besteht zu zwei Dritteln aus nicht ordinierten und zu einem Drittel aus ordinierten Kirchenmitgliedern.
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