Landeskirche Braunschweig im Kampf gegen sexualisierte Gewalt

Auch die Kirche sei sündig. Doch es gebe kein kirchliches Sonderrecht. So der Landesbischof.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Die Landeskirche Braunschweig verstärkt ihre Aktivitäten gegen sexualisierte Gewalt. Es gehe darum, allen Mitarbeitenden die enorme Dimension des Problems zu verdeutlichen und eine Haltung der Achtsamkeit im Umgang mit sexualisierter Gewalt in der gesamten Kirche zu entwickeln, so Diakon Gottfried Labuhn am 7. Juni vor der braunschweigischen Landessynode in Wolfenbüttel. Er leitet die Fachstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Landeskirche. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Landeskirche hervor.



In den vergangenen Monaten seien 35 Präventionsschulungen mit 560 Teilnehmenden durchgeführt worden. Ab Herbst solle die Erstellung von Schutzkonzepten in allen Propsteien, Kirchengemeinden und kirchlichen Arbeitsbereichen starten. Ziel sei es, alle kirchlichen Mitarbeitenden, auch die ehrenamtlichen, zu schulen. Neben ihm sei die Fachstelle mit einer weiblichen externen Ansprechperson ausgestattet.

Nach der Veröffentlichung der ForuM-Studie im Januar 2024 seien vier neue Meldungen über sexualisierte Gewalt in der Landeskirche eingegangen. Die Fälle datieren aus früheren Jahrzehnten. Entsprechend seien weitere Anträge auf Anerkennungsleistungen gestellt worden, so Labuhn. Er halte den Kontakt zu den betroffenen Personen und unterstütze diese, wo es nötig und möglich sei. Er rechne damit, dass weitere Aufgaben in dem Bereich entstehen, wenn Anfang nächsten Jahres in Niedersachsen die unabhängige regionale Aufarbeitungskommission ihre Arbeit aufnehme.

Auch die Kirche sei sündig


Landesbischof Dr. Christoph Meyns informierte die Landessynode darüber, dass Ende Oktober eine Tagung zur ForuM-Studie unter Beteiligung von Wissenschaftlern und Betroffenen im Theologischen Zentrum Braunschweig geplant sei. Er konzedierte, dass für viele durch die Fälle sexualisierter Gewalt das eigene Kirchenbild in Frage gestellt werde. Es gelte zu erkennen, dass auch die Kirche sündig sei. Umso wichtiger sei eine konsequente Aufarbeitung der Fälle. Es gebe kein kirchliches Sonderrecht.


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