Landeskirche wählt neue Kirchenregierung

Den Vorsitz der Kirchenregierung hat Landesbischof Dr. Christoph Meyns.

Neue Kirchenregierung mit Synodenpräsident (v.l.): Dr. Peter Abramowski, Henning Böger, Catarina Köchy, Thomas Ehgart, Dr. Christoph Meyns, Andrea Mitzlaff, Jürgen Hirschfeld, Dr. Jörg Mayer.
Neue Kirchenregierung mit Synodenpräsident (v.l.): Dr. Peter Abramowski, Henning Böger, Catarina Köchy, Thomas Ehgart, Dr. Christoph Meyns, Andrea Mitzlaff, Jürgen Hirschfeld, Dr. Jörg Mayer. | Foto: Klaus G. Kohn

Wolfenbüttel. Die braunschweigische Landessynode hat am 19. November in Wolfenbüttel eine neue Kirchenregierung gewählt. In einer Pressemitteilung berichtet die Landeskirche in Braunschweig über deren neue Zusammensetzung und Funktion.


Pfarrer Henning Böger (47), Braunschweig, Pfarrer Thomas Ehgart (43), Bad Gandersheim, Jürgen Hirschfeld (63), Landwirt aus Seesen, Catarina Köchy (60), Hauswirtschaftsmeisterin aus Jerxheim, Andrea Mitzlaff (55), Richterin am Oberlandesgericht in Braunschweig sowie Oberlandeskirchenrat Dr. Jörg Mayer wurden als nicht-ordiniertes Mitglied des Landeskirchenamtes gewählt. Den Vorsitz der Kirchenregierung hat Landesbischof Dr. Christoph Meyns. Synodenpräsident Dr. Peter Abramowski (Cremlingen) sei beratend an den Sitzungen der Kirchenregierung beteiligt, heißt es in der Pressemitteilung.

Nach der Kirchenverfassung leitet die Kirchenregierung die Landeskirche, soweit nicht die anderen leitenden Organe (Landessynode, Landeskirchenamt, Landesbischof) zuständig seien. Die Aufgaben der Kirchenregierung bestünden insbesondere darin, die Oberaufsicht über alle kirchlichen Stellen in der Landeskirche zu führen sowie notwendig werdende Veränderungen zu planen und zu betreiben. Außerdem bringe die Kirchenregierung Vorlagen für Kirchengesetze in die Beratung der Landessynode ein. Sie erlasse Kirchenverordnungen und beschließe über den Kollektenplan.

Darüber hinaus wirke die Kirchenregierung bei der Besetzung der Pfarrstellen sowie der Stellen mit allgemeinkirchlichen Aufgaben mit. Sie ernenne die Pröpstinnen und Pröpste nach deren Wahl und benennt die Mitglieder der kirchlichen Gerichte. Die Amtszeit der Gewählten hat mit ihrer Wahl begonnen und dauert sechs Jahre.


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