Wolfenbüttel/Braunschweig. Das Landeskirchenamt Wolfenbüttel hat den Gemeinden der Landeskirche Braunschweig Empfehlungen für die Gestaltung von Gottesdiensten unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsgebote übermittelt. Hintergrund sind die jüngsten Einigungen der Kirchen mit den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zum Neustart von Gottesdiensten (regionalHeute.de berichtete). Das Landeskirchenamt empfiehlt bei allen Lockerungen jedoch, dass Konfirmationen trotz der erlaubten Gottesdienste auf den Herbst verschoben werden sollten. Die Öffnungen betreffen auch Amtshandlungen wie Taufen, Trauungen und Trauergottesdienste. Dies berichtet die Landeskirche in Braunschweig.
Das Landeskirchenamt empfiehlt folgende Maßnahmen für die Durchführung von Gottesdiensten.
Abstand einhalten
Bei Gottesdiensten sind die Kirchengemeinden gehalten, für jeden Besucher eine Fläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung zu stellen, egal, ob in einem Kirchengebäude oder im Freien. Eine zahlenmäßige Begrenzung von Teilnehmenden ist nicht festgelegt. Auch beim Betreten und Verlassen der Kirche muss ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Menschen gewährleistet werden. Am Ein- und Ausgang müssen Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Außerdem wird den Teilnehmenden empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für die Mitarbeitenden in den Gemeinden ist dieser verpflichtend.
Die Personen, die den Gottesdienst mit Lesungen oder Predigten gestalten, müssen diesen Schutz nicht tragen, solange das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird. Das Landeskirchenamt empfiehlt darüber hinaus, auf gemeinsamen Gesang zu verzichten. Allerdings sei der Gesang des Pastors und Sologesang möglich. Gesangbücher dürfen nicht genutzt werden. Textblätter dienen nur einmaliger Benutzung und müssen kontaktlos am Ausgang entsorgt werden. Auf musikalische Begleitung durch Chöre, Bläserchöre oder Blasinstrumente muss weiter verzichtet werden.
Verzicht aufs Abendmahl
Nicht zuletzt empfiehlt das Landeskirchenamt, auf die Feier des Abendmahls nach Möglichkeit zu verzichten. Sollte das nicht möglich sein, solle die Austeilung nur in Gestalt der Hostie erfolgen. Die vollständigen Handlungsempfehlungen finden sich unter anderem auf der Internetpräsenz der Landeskirche unter diesem Link.
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