Landkreis fordert Überprüfung von Heizölanlagen


Symbolbild: Robert Braumann
Symbolbild: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann

Goslar. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Goslar beabsichtigt nach Informationen des Landkreises, Betreiber von Heizölverbraucheranlagen aufzufordern, ihre Anlagen durch einen zugelassenen Sachverständigen prüfen und den Prüfbericht der unteren Wasserbehörde zukommen zu lassen.


Betroffen von dieser Maßnahme sind Heizölanlagen ab einer Größe von mehr als 1.000 Litern, bei denen bisher noch keine sogenannte „Inbetriebnahmeprüfung“ vorgenommen wurde. Anstoß dafür sind die seit Beginn des Jahres im Überschwemmungsgebiet durchgeführten Prüfungen und die Erfahrungen in Nachbarlandkreisen, bei denen etwa 80 Prozent der Anlagen erhebliche Mängel aufwiesen.

Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig ist auch die Rechtslage geklärt. Danach gilt die „Prüfpflicht bei Inbetriebnahme“ auch für bereits bestehende Anlagen und ist einmalig nachzuholen. Das Gericht geht in der Urteilsbegründung davon aus, dass gerade Altanlagen eine Gefährdung von Gewässern darstellen können. Dieses Urteil nimmt nun auch der Landkreis zum Anlass, alle Betreiberinnen und Betreiber entsprechender Anlagen aufzufordern, die noch nicht durchgeführte „Inbetriebnahmeprüfung“ durchführen zu lassen. Die Prüfung der alten Heizöltanks durch einen Sachverständigen müsste überdies auch im Interesse des jeweiligen Betreibers liegen, dem bei einem Defekt der Anlage erhebliche Kosten entstehen können.

Sobald die im Landkreis Goslar befindlichen Anlagen ermittelt sind, werden die Anlagenbetreiber – in aller Regel die Grundstückseigentümer – schriftlich zur Prüfung aufgefordert.