Landkreis sieht keine Verstöße bei Erweiterung des Kieswerks


Am "Kieswerk Sonnenberg“ konnten keine Verstöße festgestellt werden. Symbolfoto: Raedlein
Am "Kieswerk Sonnenberg“ konnten keine Verstöße festgestellt werden. Symbolfoto: Raedlein

Peine. Wie der Landkreis Peine nun mitteilte, gibt es an der Erweiterung der Bodenabbaustätte „Kieswerk Sonnenberg“ keine Beanstandungen. Eine Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen hatte ergeben, dass keine Verstöße gegenüber der Bodenabbaugenehmigung festgestellt werden konnten. Die Prüfung wurde angeordnet, nachdem es Beschwerden aus der Bevölkerung gab.


Der Betreiber der Bodenabbaustätte „Kieswerk Sonnenberg“ hat im Juni 2017 einen Antrag auf Erweiterung beim Landkreis gestellt. Die Träger öffentlicher Belange, unter anderem der Regionalverband Großraum Braunschweig, die Gemeinde Vechelde und das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig, wurden beteiligt und die Genehmigungsvoraussetzungen geprüft.Der Antrag wurde im Dezember 2017 genehmigt, da die Genehmigungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der vorgelegten Gutachten (zum Beispiel Schallgutachten) und mit Aufnahme von Nebenbestimmungen vorlagen.

Keine Beanstandungen


Anlässlich einiger Beschwerden, insbesondere wegen Staubentwicklung bei anhaltender Trockenheit, wurde der Bodenabbau von der Genehmigungsbehörde kürzlich kontrolliert. Dabei wurden keine Verstöße gegenüber der Bodenabbaugenehmigung festgestellt.

Ein errichteter Lärmschutzwall befindet sich noch nicht in der endgültigen Lage und ist zunächst in größerer Entfernung zu den schutzbedürftigen Immissionsorten angelegt, um vor Verlegung der Überlandleitungen mit dem Bodenabbau in diesem Bereich beginnen zu können. Diese Zwischenlösung ist behördlicherseits nicht zu beanstanden.

Nach der Neuverlegung der Versorgungskabel wird der Lärmschutzwall entsprechend den genehmigten Abstandsvorgaben umgesetzt, dies wird vermutlich im Herbst 2018 geschehen. Demnach kann der Lärmschutzwall noch auf bis zu 20 Meter an den Rand der befestigten Fahrbahn der L 473 heranrücken (Bauverbotszone gem. §24 Absatz 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes). Aufgrund des vorliegenden Schalltechnischen Gutachtens beträgt der Endabstand zum Friedhof ebenfalls 20 Meter. Von den Wohnbebauungen müssen aus Schallschutzgründen mindestens 25 Meter (Heideweg 6) , 30 Meter (Außenbereich, zum Beispiel Im Kirchfelde ) beziehungsweise 50 Meter Abstand (Wohnnutzung östlich des Heidewegs) eingehalten werden.

Aufgrund der bisher gegebenen trockenen Witterungsbedingungen wurden seitens des Betreibers die genutzten Fahrwege auf dem Betriebsgelände regelmäßig befeuchtet, um Belästigungen durch Staubentwicklung zu reduzieren.


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