Landkreis und Gemeinden rufen auf: Keine Osterfeuer in diesem Jahr!

Es sollen möglichst keine Vorbereitungen wie das Sammeln von Grün- und Strauchschnitt getroffen werden.

Auch in diesem Jahr dürften nahezu alle Osterfeuer der Pandemie zum Opfer fallen. Archivbild
Auch in diesem Jahr dürften nahezu alle Osterfeuer der Pandemie zum Opfer fallen. Archivbild | Foto: Jonas Walter

Landkreis Wolfenbüttel. Der Landkreis Wolfenbüttel und seine Mitgliedsgemeinden rufen dazu auf, zu Ostern auf die traditionellen Osterfeuer zu verzichten. Während einer Sitzung des Krisenstabes haben sich Einheits- und Samtgemeinden, die Stadt Wolfenbüttel und der Landkreis Wolfenbüttel darauf verständigt. Mit Blick auf die weiterhin ernste Pandemielage und die auch in den nächsten Wochen notwendigen Kontaktbeschränkungen rät der Krisenstab, keine Vorbereitungen für Osterfeuer zu treffen. Daher wird auch gebeten, auf das Sammeln von Grün- und Strauchschnitt in diesem Jahr an den Osterfeuerplätzen zu verzichten. Das teilt der Landkreis in einer Pressemitteilung mit.


Nach geltender Verordnung sei ein Osterfeuer mit mehr als einem Haushalt und einer weiteren Person aktuell gar nicht möglich, eine neue Verordnung wird für die kommende Woche erwartet. Die Kommunen bedauern, dass auch in diesem Jahr keine Osterfeuer möglich sind. Es sei aber noch nicht der Zeitpunkt gekommen, mit größeren, derzeit sowieso nicht zugelassenen, Menschenmengen zusammenzustehen und zu feiern.

Wohin mit dem Strauchschnitt?


Um sich rechtzeitig darauf einstellen zu können, weisen die Kommunen schon jetzt darauf hin, keinen Strauchschnitt an den Osterfeuerplätzen zu sammeln. Diese Abfälle sollten ordnungsgemäß entsorgt werden. Auf zwei bereits bestehende Angebote des Abfallwirtschaftsbetriebs im Landkreis Wolfenbüttel (ALW) wird hingewiesen:

Zum einen auf die zweimal jährlich kostenlos stattfindende Baumschnittabfuhr. Der nächste Termin ist im April 2021, kurz nach Ostern, im Zeitraum vom 6. bis 20. April 2021. Genaue Termine sind über die Abfallfibel des ALW oder den ALW direkt zu erfahren. Der Baumschnitt sollte gebündelt (kein Bindematerial aus Draht oder Kunststoff) werden, eine Länge von 1,5 Metern sowie ein Durchmesser von 50 Zentimetern sollte bei den Gebinden nicht überschritten werden. Die maximale Abholmenge je Grundstück beträgt drei Kubikmeter. Baumstämme über zehn Zentimeter Durchmesser können nicht mitgenommen werden. Zu allen Terminen bitte die Gebinde bis 6:30 Uhr vor dem Grundstück bereitstellen, wo auch die Mülltonnen zur Leerung stehen. Loser Grünschnitt oder in Säcken verpackter Grünschnitt kann nicht mitgenommen werden.

Zum anderen gibt es die Möglichkeit, Grün- und Baumschnitt kostenpflichtig beim ALW abzugeben. Preise reichen etwa von 1,70 Euro pro 60-Liter-Sack bis 5 Euro für eine Anhängerladung (1 Kubikmeter) bis maximal 200 Kilogramm. Weitere Informationen dazu auf www.alw-wf.de, in der Abfallfibel oder in der ALW-App.


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