Landkreis verlängert Maskenpflicht bis Ende des Monats

Bis zum 30. Mai muss in bestimmten Bereichen des Landkreises weiterhin eine Maske getragen werden.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt verlängert seine Allgemeinverfügung zum Tragen von Masken in Teilen des Kreisgebietes bis zum Ende des Monats.


Wie der Landkreis mitteilte, bleiben die Regelungen der Allgemeinverfügung vom 29. März, verlängert durch die Verfügung vom 15. April unverändert bestehen, da auf dem Gebiet des Landkreises Helmstedt keine dauerhafte Verringerung des Infektionsgeschehens eingetreten sei. Das Infektionsgeschehen sei weiterhin diffus. Zum Zeitpunkt des Erlasses der Allgemeinverfügung am 29. März hatte das Land Niedersachsen für den Landkreis Helmstedt einen Inzidenzwert von 73,4 veröffentlicht, am 15. April lag dieser bei 109,5, der Inzidenzwert wurde für den heutigen Tag durch das - inzwischen maßgebliche - Robert-Koch-Institut mit 82,1 veröffentlicht.

Gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung ist eine Mund-Nasen-Bedeckung von jeder Person an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, zu tragen.

Dies gilt für folgende Orte im Landkreis Helmstedt:
• In der Fußgängerzone der Stadt Helmstedt, im Bereich Markt, Neumärker Straße und Gröpernplatz sowie auf dem Papenberg, ohne Papenbergplatz muss jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Einschränkungen gelten von montags bis sonntags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.
• Auf dem Marktplatz in der Stadt Königslutter am Elm(Straßenbezeichnung: „Am Markt“). Die Einschränkungen gelten von montags bis sonntags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr.


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