Landtag beschließt: Acht statt fünf Jahre Amtszeit für Hauptverwaltungsbeamte

Mit dem Gesetzentwurf sollen insbesondere drei Ziele verfolgt werden. Unter anderem die Verlängerung der Amtszeit von Hauptverwaltungsbeamten.

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Symbolfoto | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Region. Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am Mittwoch das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes beschlossen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport hervor.



Innenministerin Daniela Behrens erklärt dazu: „Die Aufgaben in der kommunalen Verwaltung erfordern zunehmend spezialisiertes Wissen und strategische Planung. Die Verlängerung der Amtszeit schafft bessere Rahmenbedingungen, um qualifiziertes Personal für diese anspruchsvolle Leitungsfunktion zu gewinnen.“

Mit dem Gesetzentwurf sollen insbesondere drei Ziele verfolgt werden. Die Verlängerung der Amtszeit von Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten, kommunale Konzernkredite und neue Vorschriften zur kommunalen Konzernfinanzierung und die verbesserte Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen.

Längere Amtszeit für Hauptverwaltungsbeamte


Die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten (HVB) in Niedersachsen soll künftig von fünf auf acht Jahre verlängert werden. Mit dieser Maßnahme soll das Amt attraktiver gestaltet werden. Ziel sei es, potenziellen Bewerbern langfristigere Perspektiven zu bieten, um sowohl die Entwicklung ihrer Kommune als auch ihre berufliche Karriere gezielt voranzutreiben.

Die Anforderungen an die öffentlichen Verwaltungen werden zunehmend komplexer. Themen wie die Integration Geflüchteter, Energiewende, Klimaschutz, Wohnraummangel, Versorgungsengpässe, medizinische Versorgung, Digitalisierung und Fachkräftemangel würden die Kommunen vor immense Herausforderungen stellen. Vor diesem Hintergrund sei die Gewinnung qualifizierter Führungspersönlichkeiten essenziell, um die Funktionsfähigkeit der kommunalen Verwaltungen zu gewährleisten.

Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt: „Die Aufgaben in der kommunalen Verwaltung erfordern zunehmend spezialisiertes Wissen und strategische Planung. Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte sind dafür verantwortlich, die Zukunft ihrer Kommune zu gestalten. Die Verlängerung der Amtszeit schafft bessere Rahmenbedingungen, um qualifiziertes Personal für diese anspruchsvolle Leitungsfunktion zu gewinnen.“

Kommunale Konzernkredite und neue Vorschriften zur kommunalen Konzernfinanzierung


Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase werde die Möglichkeit des Konzernkredits für die Kommunen in Niedersachsen nun dauerhaft in das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz aufgenommen. Damit können Kommunen Kredite für Investitionen ihrer Unternehmen aufzunehmen und die Mittel entsprechend weiterzuleiten. In diesem Zusammenhang wurde im Sinne des kommunalen Konzerngedankens und einer größeren Flexibilität für die niedersächsischen Kommunen die gesamte kommunale Konzernfinanzierung weiterentwickelt.

Ministerin Behrens zeigt sich erfreut über den heutigen Beschluss des Landtages. „Mit den neuen haushaltsrechtlichen Regelungen haben wir innovative Instrumente für und mit den Kommunen entwickelt. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die beim Entstehungsprozess des Gesetzes intensiv mitgearbeitet haben und natürlich dem Landtag für die konstruktiven Beratungen. Hier wurden praxistaugliche und an den Bedürfnissen der Kommunen ausgerichtete Regelungen geschaffen, die bundesweit größtenteils ein Novum sind. Nicht zuletzt die ebenfalls neu geschaffenen flexiblen und rechtssicheren Möglichkeiten zur Unterstützung kommunaler Unternehmen mit Liquiditätskrediten aus dem Kernhaushalt für den laufenden Betrieb werden vor Ort sehr hilfreich sein. Sie greifen den Wunsch vieler Kommunen auf, vor allem kurzfristig auf mögliche finanzielle Notwendigkeiten reagieren zu können.“ Dabei bleibe der Schutz des Kernhaushalts vor ausufernder Verschuldung durch klare Regelungen oberstes Gebot.

Verbesserte Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen


Eine Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes soll den Gemeinden künftig erlauben, die Vollstreckung von Bescheiden über rückständige Rundfunkbeiträge auf die Landkreise zu übertragen. Bisher war dies nur an andere Gemeinden möglich.