Last-Minute-Reise: Schnäppchen oder Horror-Trip

Sie sehen verlockend aus, doch es gibt einiges bei Last-Minute-Angeboten zu beachten. Welche Gefahren es gibt, erklärt die Verbraucherzentrale

Symbolbild. (erstellt mit Adobe Firefly)
Symbolbild. (erstellt mit Adobe Firefly) | Foto: regionalHeute.de

Region. Kurzfristig buchen und dabei bis zu 60 Prozent sparen – so in etwa versprechen es die Last-Minute-Angebote, die derzeit vermehrt beworben werden. Warum Kurzentschlossene und auch die, die auf ein Schnäppchen aus sind, bei einer Last-Minute-Reise nicht immer auf ihre Kosten kommen, klärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.



Auch wenn sie verlockend klingen, Last-Minute-Angebote können nicht immer halten, was sie versprechen. Denn: „Der Begriff ‚Last-Minute‘ ist rechtlich nicht geschützt“, erklärt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und führt aus: „Eine genaue Definition, an die sich Anbieter halten müssen, gibt es nicht. So kann das vermeintliche Last-Minute-Schnäppchen eines Reiseveranstalters teurer sein, als das Standardangebot eines anderen.“ Was auch häufig unterschätzt wird, sind die Kosten, die anfallen, wenn die Reise kurzfristig storniert werden muss: „Stornokosten sind üblicherweise gestaffelt. Je kurzfristiger Verbraucherinnen und Verbraucher stornieren, desto höher fallen diese aus. Bei Last-Minute-Reisen können demnach vergleichsweise hohe Kosten berechtigt sein“, sagt Schönbohm.

Zusätzlich rät die Expertin, die Einreisebestimmungen des Reiseziels vorab zu prüfen. Denn wer kurzfristig verreisen will, läuft womöglich Gefahr, wichtige Vorbereitungen aus dem Blick zu verlieren. „Ist der Pass notwendig? Muss ein Visum beantragt werden? Wie steht es um Impf- und Zollbestimmungen? Das sind Fragen, die Reisewillige am besten so früh wie möglich klären“, empfiehlt Schönbohm.

Ob kurzfristig oder im Voraus geplant


Die aktuellen Meldungen zur Insolvenz des Reiseanbieters FTI machen deutlich, wie wichtig der Reisesicherungsschein ist. Dieser sichert Verbraucher bei einer Insolvenz des Anbieters ab. „Kundinnen und Kunden sollten daher erst bezahlen, wenn ihnen ein gültiger Reisesicherungsschein vorliegt, im Notfall auch erst am Flughafen“, macht die Expertin deutlich. Zu finden ist er häufig auf der Rückseite der Buchungsbestätigung. Reisende sollten auch immer prüfen, ob alle Daten dort richtig angegeben sind. Ebenfalls wichtig zu wissen: Im Gegensatz zu den meisten Kaufverträgen, die online geschlossen werden, gilt das Widerrufsrecht nicht bei der Reisebuchung. „Egal ob Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ort im Reisebüro oder im Internet buchen, sie können den Vertrag unter normalen Umständen nicht einfach widerrufen“, gibt die Expertin zu bedenken und merkt an: „Daher sollten sich auch Kurzentschlossen genug Zeit nehmen, ein Last-Minute-Angebot gründlich zu prüfen.“

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video. Hier: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung


mehr News aus der Region