Lilac Solutions erhält Genehmigung zur Lithium-Suche in der Region

Das Gebiet erstrecke sich laut LBEG über rund 773 Quadratkilometer – von Burgdorf bis Hildesheim im Westen und von Wendeburg über Salzgitter-Lebenstedt bis ins Ambergau im Osten.

Das Erlaubnisfeld „Sende-Lithium“ erstreckt sich über eine unförmige Fläche zwischen Hannover und Salzgitter und zwischen Braunschweig und Hildesheim.
Das Erlaubnisfeld „Sende-Lithium“ erstreckt sich über eine unförmige Fläche zwischen Hannover und Salzgitter und zwischen Braunschweig und Hildesheim. | Foto: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Lilac Solutions Deutschland GmbH die Erlaubnis erteilt, in einem Gebiet namens „Sehnde-Lithium“ nach Lithium zu suchen. Das teilte Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in einer Pressemeldung am heutigen Montag mit.



Die Genehmigung würde ab dem 1. April gelten und sei zunächst auf fünf Jahre bis zum 31. März 2030 befristet. Das Gebiet erstrecke sich laut LBEG über rund 773 Quadratkilometer – von Burgdorf bis Hildesheim im Westen und von Wendeburg über Salzgitter-Lebenstedt bis ins Ambergau im Osten.

Wichtiger Rohstoff


Lithium sei ein wichtiger Rohstoff für die Herstellung von Akkus, insbesondere für erneuerbare Energien. In Norddeutschland soll es künftig mit einer Methode gewonnen werden, die dem Tiefengeothermie-Verfahren ähnelt. Dabei wird eine Flüssigkeit aus mehreren tausend Metern Tiefe gefördert, aus der Lithium extrahiert wird. Die restliche Flüssigkeit könne dann wieder in den Untergrund zurückgeleitet werden, erklärt die Behörde.

Die Lilac Solutions Deutschland GmbH hatte Ende November letzten Jahres einen Antrag auf diese Erlaubnis gestellt. Das LBEG habe den Antrag geprüft und Stellungnahmen von betroffenen Regionen und Kommunen eingeholt. Nun sei die Genehmigung erteilt worden.

Allerdings bedeute die Erlaubnis nur, dass das Unternehmen grundsätzlich nach Lithium suchen darf. Konkrete Untersuchungen oder Bohrungen seien erst möglich, wenn weitere bergrechtliche Betriebspläne genehmigt wurden. Dafür seien zusätzliche Beteiligungsverfahren erforderlich, betont das LBEG.