Limited Edition: 26 Gelbe Säcke pro Jahr und Haushalt

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Nicht alle Verbraucher kommen mit denen ihnen zugeteilten Gelbe Säcken aus. Foto: Archiv/Max Förster
Nicht alle Verbraucher kommen mit denen ihnen zugeteilten Gelbe Säcken aus. Foto: Archiv/Max Förster | Foto: Max Förster

Wolfenbüttel. Bekommen Wolfenbüttels Verbraucher ausreichend Gelbe Säcke, um ihren Wertstoffmüll angemessen zu entsorgen? Eine Frage, die häufiger im Raum steht, denn die Ausgabestellen sind angehalten, nur jeweils zwei Rollen mit jeweils 13 Säcken pro Person und Jahr auszuhändigen. regionalHeute.de ging der Sache auf den Grund.


"Im Landkreis Wolfenbüttel gibt es für die haushaltsnahe Entsorgung von Wertstoff- und Plastikmüll nur das System der Gelben Säcke. Vereinzelnd in sehr geringer Anzahl gibt es in Großwohnanlagen durch Bestandsschutz auch 1,1 Kubikmeter fassende gelbe Behälter", erklärt Ilona Binkowski, Leiterin der Abfallwirtschaft im Landkreis Wolfenbüttel.

Laut Binkowski könne aus Sicht des Landkreises jeder Bürger entsprechend seines Verbrauchs Gelbe Säcke nach Bedarf befüllen. Für die Ausgabe sowie die Entsorgung sei die Firma ALBA Niedersachen-Anhalt GmbH zuständig. Die Ausgabe der Gelben Säcke in der Landkreis-Verwaltung sowie in den Verwaltungen der Mitgliedsgemeinden sei ein freiwilliger Service für die Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis.

Zweckentfremdung vorbeugen


Wie Sergej Landmann, Niederlassungsleiter Braunschweig derALBA Niedersachen-Anhalt GmbH, gegenüber regionalHeute.de bestätigt, werden die Säcke über die Ausgabestellen limitiert. "Wir haben anhand bundesweiter Erfahrungswerte - etwader tatsächlich eingesammelten vollen Säcke - die Zuteilung errechnet. Demnach soll jeder Haushalt pro Jahr zwei Rollen á 13 Säcke bekommen", erklärt Landmann.In der Praxis bedeutet das: Ein Sack muss für zwei Wochen reichen. Man habe die Erfahrung gemacht, dass die Säcke unkontrollierter Abgabezweckentfremdet würden, etwa zum Sammeln anderen Mülls oder Abklebens von Fenstern. Dem wolle man Einhalt gebieten. Zumal die Kosten letztendlich wieder beim Verbraucher landeten, da Entsorgung und Recyclingüber den Preis des Produktes mitfinanziert würden.

Strafen bei Fehlverhalten?


Was kann passieren, wenn man absichtlich oder aus Versehen seinen Gelben Sack oder die Mülltonne falsch befüllt? "Eine Fehlbefüllung der Gelben Säcke kann zur Nichtentsorgung führen. Sollte sich dann nachweisbar die Verursacherin oder der Verursacher ermitteln lassen, können Gespräche oder auch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, sollten diese Säcke im öffentlichen Verkehrsraum liegen bleiben. Dies war bisher noch nicht der Fall", so die Erklärung von Ilona Binkowski. Die Restmülltonne seidurch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur durch obere Blickkontrolle der Tonnen zu prüfen, sodass diese „Fehlbefüllung“ oft nicht entdeckt werde. Liege aber zum Beispiel Bauschutt in der Restmülltonne, könne diese auch nicht entleert werden. "Generell ist die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger eine wesentliche Voraussetzung", so Binkowskis Appell.


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