Baddeckenstedt. DIE LINKE bringt in der nächsten Sitzung des Samtgemeinderats am 21. März einen Haushaltsantrag vor. Demnach sollten die Kita-Gebühren für Empfänger von Arbeitslosengeld II und von Sozialhilfe gesenkt werden.
Die Kindertagesstättensatzung der Samtgemeinde Baddeckenstedt sehe vor, dass bei einem Jahreseinkommen von 23.700 Euro für eine Halbtagsbetreuung für das erste Kind 105 Euro an Gebühren anfallen und ab dem zweiten Kind 73 Euro Gebühren zu entrichten sind, heißt es im Antrag.
Entlastung um 32 Euro im Monat
Die LINKE fordert erneutfinanzschwache Familien zu entlasten. Sie sollen auch für das erste Kind nur 73 Euro Kita- Gebühren bezahlen.
Eine Bedarfsgemeinschaft aus zwei Erwachsenen und einem Kind bis einschließlich fünf Jahren hat Anspruch auf Leistungen in Höhe von 973 Euro im Monat und eine Bedarfsgemeinschaft aus einem alleinerziehenden Elternteil hat Anspruch auf 793,24 Euro im Monat. „Für diese Familien ist eine Reduzierung der Kita-Gebühren um 32 Euro im Monat eine spürbare Entlastung“ , erklärt Ratsherr Gerhard Schrader den Vorstoß seiner Partei.
mehr News aus der Region