Region. Im Rahmen der neuen Corona-Verordnung sollte der Bildungsbereich weitestgehend unangetastet bleiben. Die finale Fassung der Verordnung liegt regionalHeute.de nun vor. Nun ist klar: Anders als beim Lockdown im Frühjahr können Fahrschulen geöffnet bleiben, Theorie- und Praxisunterricht finden unter einigen Regeln also statt.
Während der Fahrausbildung muss im Fahrzeug durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, ebenso in den Räumlichkeiten während des Theorieunterrichts. Hierbei sind die Abstände einzuhalten. Fahrschulen müssen im Sinne der Kontaktnachverfolgung außerdem sicherstellen, dass die Kontaktdaten der teilnehmenden Fahrschüler lückenlos nachvollzogen werden können. Weitere Auflagen erteilt die Verordnung hierzu nicht.
mehr News aus der Region