Mama rückt an: 18-Jähriger Wolfenbütteler beklebte Zug und schlug Polizisten

Es waren Aufkleber mit polizeifeindlichen Schriftzügen und welchen von Eintracht Braunschweig.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Sina Rühland

Braunschweig. Samstagabend, gegen 19:30 Uhr, wurde ein 18-jähriger Mann aus dem Landkreis Wolfenbüttel von Zeugen beobachtet, wie er im Hauptbahnhof Braunschweig im Gleisbereich einen stehenden Zug mit Aufklebern beklebte. Die Bundespolizei konnte ihn schnappen, doch er zeigte sich wenig kooperativ. Am Ende musste sogar die Mama anrücken.


Wie die Bundespolizei in einer Pressemitteilung schreibt, habe eine Streife den Mann zunächst zur Rede gestellt, wobei dieser die Tat abgestritten habe. Blöd nur, dass umherstehende Zeugen ihn dabei beobachtet hatten und den Mann vor Ort belasteten. Zögerlich habe er die Tat dann zugegeben, sich aber wenig reumütig gezeigt.

Keine Einsicht gezeigt


Er habe gesagt, dass er das jederzeit wieder machen würde und händigte den Beamten der Bundespolizei weitere Aufkleber aus. Diese seien mit polizeifeindlichen Schriftzügen und Schriftzügen von Eintracht Braunschweig versehen gewesen. Der Mann aus dem Landkreis Wolfenbüttel wurde daraufhin kontrolliert und die Aufkleber wurden sichergestellt. Nachdem die Personalien festgestanden hatten, sei der Fall für die Bundespolizei zunächst erledigt geben.

"Aber nicht ohne die Aufkleber musste sich der uneinsichtige 18-Jährige gedacht haben, denn plötzlich verlangte er deren Herausgabe", heißt es in der Pressemitteilung. Dabei habe er angefangen die Bundespolizisten zu beleidigen. "Als auch das keine Wirkung zeigte, schubste er plötzlich einen Beamten auf der Treppe und schlug ihm gegen die Brust", heißt es weiter. Die Beamten hätten genug davon gehabt und den Mann zur Wache am Hauptbahnhof gebracht. Aufgrund des aggressiven Verhaltens ordnete die Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme an. Ein Atemalkoholtest ergab 1,78 Promille.

Der 18-Jährige wurde dann im Anschluss durch seine Mutter abgeholt. Ihn erwarten nun Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung.


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