Königslutter. Zwischen dem Amt für Veterinärwesen und der Landbäckerei Tolle gibt es Stress. Bei Kontrollen sollen wiederholt hygienische Mängel festgestellt worden sein. Inhaber Markus Tolle fühlt sich ungerecht behandelt und hat seine Backstube vorerst selbst geschlossen.
"Dass eine Bäckerei nicht ein OP-Saal ist, ist ohne Frage", gesteht Tolle zwar ein. Dennoch sei das Vorgehen des Amtes seiner Meinung nach völlig überzogen. Er geht in den Videos, die er auf seiner Facebookseite postet, sogar noch einen Schritt weiter. „Dies ist eine Kampfansage gegen diese ganze korrupte Vetternwirtschaft in Helmstedt”, ist dort unter anderem zu hören. In einem anderen Video wendet er sich direkt an den Helmstedter Landrat Gerhard Radeck, um ihm ironisch mitzuteilen, dass er sich um eine Wiederwahl keine Gedanken machen müsse. Tolle werde in vier Jahren schon dafür sorgen.
Doch wie viel Wahrheit steckt hinter den Vorwürfen des Bäckers? Tolle behauptet in einem seiner Videos, Alexander Hoppe - Bürgermeister von Königslutter - hätte bei einem Besuch geäußert, dass der Laden nicht geschlossen werden dürfe. Auf direkte Nachfrage von regionalHeute.de bestätigte Hoppe zwar, sich die Situation vor Ort angesehen zu haben. Doch gleichzeitig bestritt er eine solche Aussage. Statt dessen hoffe er, dass die Diskussion auf eine Sachebene zurückkehren würde, damit eine Lösung gefunden werden könne. Nach seinen Informationen sei auch eine Fachfrau von der Bäcker- und Konditorenvereinigung vor Ort gewesen. Auf Nachfrage von regionalHeute.de bei der Vereinigung wurde dieses jedoch weder bestätigt noch verneint.
Aktualisiert:
Auf Anfrage von regionalHeute.de bestätigte der Landkreis Helmstedt, dass ein Besuch der Bäcker- und Konditorenvereingung stattgefunden habe. Die Verantwortung für die Überwachung der Einhaltung der lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften habe jedoch der Landkreis als untere staatliche Verbraucherschutzbehörde.
Zu den Gründen, die dazu führten, dass die Landbäckerrei Tolle schloss, äußerte sich der Landkreis folgendermaßen:
Im Rahmen einer obligatorischen Betriebskontrolle wurden in einer Bäckerei in Königslutter Mitte März erhebliche hygienische Mängel festgestellt. Mit dem Eigentümer und Bäckermeister wurde die Durchführung einer Grundreinigung zur Beseitigung dieser Gesundheitsgefährdungen vereinbart. Die sofortige Einstellung des Produktionsbetriebs sollte damit vermieden werden. Für die Behebung der Mängel wurde ihm eine Woche Vorlauf eingeräumt. Da eine Grundreinigung nicht während der laufenden Lebensmittelproduktion erfolgen kann, wurde eine zweitägige Schließung des Betriebs angeregt. Entgegen dieser Absprachen wurde der Produktionsbetrieb währenddessen nicht eingestellt. Die Reinigungsarbeiten waren zum Zeitpunkt der vereinbarten erneuten Kontrolle nach einer Woche noch nicht abgeschlossen. Zahlreiche Mängel wurden dadurch nicht behoben. Der Eigentümer zeigte sich letztlich uneinsichtig und schloss seinen Betrieb von sich aus.
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