Masken für Sozialleistungsempfänger werden verschickt

Der Geschäftsbereich Soziales hat am Mittwoch, 17. Februar, mit dem Versand der Masken an Wolfsburger im Sozialleistungsbezug begonnen, so dass die Leistungsberechtigten die Masken in den nächsten Tagen erhalten.

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Symbolfoto | Foto: Marvin König

Wolfsburg. Um Menschen in schwierigen sozialen Lagen zu entlasten, verschickt die Stadt über den Geschäftsbereich Soziales in diesen Tagen medizinische Schutzmasken - an all diejenigen, die von der Stadt soziale Leistungen beziehen und die nicht als SGB II Beziehende in Kürze vom Bund Gutscheine erhalten. Seit Ende Januar besteht die Verpflichtung, ab dem Alter von 15 Jahren in öffentlich zugänglichen Bereichen medizinische Masken zu tragen.


Insbesondere Menschen, die Sozialleistungen beziehen, sind durch die zusätzlichen Ausgaben deutlich finanziell belastet. Die Stadt Wolfsburg hat sich daher frühzeitig entschieden, die Entscheidung auf Bundesebene zur Bereitstellung medizinischer Masken für SGB II Breziehende auszuweiten und auf die Beziehende städtischer Transferleistungen zu übertragen. Der Antrag einer Ratsfraktion zur Abgabe vergünstigter Masken an SGB II Beziehende wurde dabei als grundsätzliche Zustimmung einbezogen.

Je Haushaltsmitglied im Alter zwischen 15 und 59 Jahren, dass Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz oder Wohngeld bezieht, werden zehn medizinische Masken zur Verfügung gestellt und postalisch versandt. Insgesamt werden rund 25.000 Masken auf den Weg gebracht.

Der Geschäftsbereich Soziales hat am Mittwoch, 17. Februar, mit dem Versand der Masken an Wolfsburger im Sozialleistungsbezug begonnen, so dass die Leistungsberechtigten die Masken in den nächsten Tagen erhalten.

Mit dem Sozialschutzpaket III, das voraussichtlich zum 01.04.2021 in Kraft treten wird, sollen zusätzlich alle erwachsenen Sozialleistungsberechtigten im Monat Mai 2021 eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro zur Abmilderung der sozialen und finanziellen Folgen der Corona-Pandemie erhalten. SGB II Beziehende sowie Menschen ab 60 Jahren erhalten über ihre Krankenkassen Gutscheine für Masken, die dann in Apotheken eingelöst werden können.