Masken im Einzelhandel: Trage-Pflicht besteht nur für Kunden

Für Mitarbeiter im Einzelhandel besteht keine Pflicht eine Maske zu tragen. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften ist auf die Kunden beschränkt.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Region. Seit Montag gilt die Maskenpflicht in Niedersachsen. Demnach ist das Tragen einer Alltagsmaske beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben. Wie nun jedoch durch einen unserer Leser bemängelt wurde, trägt das Personal im Supermarkt keine Masken. regionalHeute.de fragte nach den Hintergründen.


Die Pflicht eine Maske zu tragen ist nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus auf die Kunden beschränkt, wie es auf der Homepage des Landes Niedersachsen heißt. Demnach sei es in Ordnung, wenn das Personal keine Masken trägt. Je nach Tätigkeit gebe es bereits branchenbezogene Regelungen der Berufsgenossenschaften oder auch Vorgaben des Arbeitgebers zum Tragen einer Alltagsmaske im Interesse des Infektionsschutzes. Jenseits des aktuellen Infektionsgeschehens aber seien in sensiblen Bereichen der Lebensmittelverarbeitung ohnehin hohe Hygienestandards vorgegeben und erforderlich. Diese würden weit über das Maß einer Mund-Nasen-Bedeckung hinausgehen.

Kommunen können Verordnung erweitern


Zusätzlich zur geltenden Verordnung des Landes Niedersachsen können die Kommunen auch eigene Regelungen treffen. So hat die Stadt Wolfsburg explizit verfügt, dass auch das Verkaufspersonal im Einzelhandel eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss. In Helmstedt gilt dies ebenfalls - solang keine Plexiglas-Scheibe Kunden und Personal im direkten Kontakt schützt. Alle anderen Städte und Kreise in der Region haben die Regeln für die Beschäftigten nicht geändert,

Darüber hinaus sei eine Maske nicht das beste Mittel gegen eine Infektion. Die Einhaltung des Mindestabstandes sowie der Hygieneregeln seien viel wichtiger.


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