Region. Das Gesundheitsamt in Goslar warnt aus aktuellem Anlass vor ärztlichen Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht aus dem Internet. Wie der Goslarer Amtsarzt Dr. Martin Hepp erläutert, sei das Attest von einem österreichischen Arzt gegen Gebühr ausgestellt worden. Das Gesundheitsamt warnt daher vor "Geschäftemachern aus dem Internet", da solche Atteste ohnehin nichts beweisen könnten.
Unter der Internetadresse des österreichischen Mediziners könne jeder gegen Entrichtung einer Gebühr und unter Angabe seiner Personalien ein ärztliches Attest anfordern. Dabei handelt es sich jedoch keinesfalls um ein österreichisches Problem oder gar einen Einzelfall. Recherchen des ARD-Magazins "Report Mainz" ergaben, dass es auch in Deutschland viele Ärzte gibt, die ihren Patienten weder sehen, noch sprechen wollten, um ein Attest gegen die Maskenpflicht auszustellen. Eine bundesweite Ärzteinitiative habe demnach dazu aufgerufen, "großzügig" Atteste gegen die Maskenpflicht auszustellen. Die Journalisten von Report Mainz gaben sich als Patienten aus und schrieben 40 der von der Initiative gelisteten Ärzte an - mit der klaren Implikation, dass man das Attest nicht aus medizinischen Gründen wolle, sondern aufgrund von persönlicher Abneigung gegen die Maskenpflicht. 19 Ärzte hätten daraufhin geantwortet, dass man bei ihnen ein solches Attest bekommen könnte. Einer bot dies gegen die Überweisung von 50 Euro an.
"Solche Atteste beweisen nichts"
Der Amtsarzt Dr. Hepp dazu: „Wer aufgrund einer Beeinträchtigung oder Erkrankung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, muss dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bestätigung nachweisen. Ein Attest aus dem Internet ist hingegen nicht glaubhaft. Die betroffene Person wurde weder von dem Arzt untersucht noch steht sie dort in Behandlung. Ein solches Attest wird übrigens auch nicht durch medizinische Behauptungen glaubwürdiger, die allgemein wissenschaftlich nicht anerkannt sind. Solche Atteste beweisen nichts und müssen daher auch nicht von amtlichen Stellen beachtet werden."
Fake-Atteste sind strafrechtlich relevant
Der Bundespolizeiinspektion Münster kam Ende August noch ein weiterer Fall unter: Bei einer Kontrolle zeigte ein Mann ohne Maske in einer Bahn ein verdächtiges Attest vor. Ermittlungen ergaben, dass ein Arzt ein "Blanko-Attest" zum Download angeboten hatte, auf dem man nur noch Name und Adresse eingeben müsse, um von der Maskenpflicht befreit zu sein. Beim Vorzeigen eines solchen Attestes mache man sich laut der Bundespolizei jedoch wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar. Es handelt sich dabei um eine Straftat die mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt werden kann. Hinzu komme aufgrund des ungültigen Attestes der Verstoß gegen die geltenden Corona-Verordnungen mit den entsprechenden Bußgeldern.
Doch auch Ärzte, die solche Atteste als "Gefälligkeit" anbieten, begeben sich auf gefährliches Terrain. Ihnen droht bei einer Ausstellung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses neben den beruflichen Konsequenzen ebenfalls eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
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