Wolfsburg. Seit gestern und vorerst bis zum 6. Mai gilt in Wolfsburg die Pflicht, in öffentlichen Räumen, wo viele Menschen zusammenkommen, Mund und Nase zu bedecken (regionalHeute.de berichtete). Die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung überwiegend positiv aufgenommen. Doch für die Uneinsichtigen gilt: Ab dem 27. April wird ein Verstoß mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Das teilt die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung mit.
Es gelte eine einwöchige Übergangsfrist, um allen Wolfsburgern zu ermöglichen, sich in Ruhe eine Maske zu besorgen und zunächst einen Schal oder ein Tuch zu benutzen. Kinder unter sechs Jahren seien generell von der Pflicht ausgenommen. "Viele Wolfsburgerinnen und Wolfsburger haben sich am Montag bereits Masken besorgt, zum Beispiel am Rathaus. Uns war klar, dass es für etwas Unruhe sorgen würde, weil die Einführung recht kurzfristig beschlossen wurde", erklärt Oberbürgermeister Klaus Mohrs. "Aus diesem Grund haben wir bewusst auch eine Übergangsfrist von einer Woche festgelegt."
"Maskenpflicht ist der richtige Weg"
Die Verteilung habe aber angesichts dessen gut funktioniert. Viele hätten bereits Masken besessen, selbstgenähte oder gekaufte. Am Rathaus wurden Masken ausgegeben. In den Verkaufsstellen der Wolfsburger Verkehrs-GmbH, Drogerien, Apotheken und im Einzelhandel sind ebenso Masken erhältlich. In den kommenden Tagen werden weitere Geschäfte folgen. Die Maskenpflicht habe sich schnell herumgesprochen, bilanziert Mohrs: "Ich bin überzeugt, dass wir mit der Maskenpflicht den richtigen Weg gegangen sind und sich die Bürgerinnen und Bürger an das Tragen der Masken gewöhnen werden. Schließlich dient dies zum Schutz von uns allen."
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