Maskenpflicht gilt auch an Bahnhöfen und Bushaltestellen

Der Landkreis Peine informiert über die Einzelheiten der ab Montag geltenden Maskenpflicht.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Julia Seidel

Peine. Mit der am Montag beginnenden Maskenpflicht im Einzelhandel und öffentlichen Personennahverkehr gibt es Unsicherheiten in der Bevölkerung. Masken sind in allen Geschäften des Einzelhandels und Verkaufsstellen für Kunden Pflicht. Masken müssen damit auch in Tankstellen und auf Wochenmärkten getragen werden. Außerdem gilt die Maskenpflicht an Bushaltestellen und im Gleisbereich von Bahnhöfen.


In privaten Fahrzeugen sowie in Banken, Sparkassen und an Geldautomaten besteht keine Maskenpflicht.


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