Maskenpflicht gilt auch auf den Parkplätzen der Supermärkte

In den Geschäften gilt die Maskenpflicht. Doch wie sieht es draußen aus? Im Landkreis Helmstedt hat man bereits eine generelle Maskenpflicht auf den Parkplätzen des Einzelhandels angeordnet.

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In vielen Straßen gilt bereits eine Maskenpflicht. Doch wie sieht es mit Supermarkt-Parkplätzen aus?
In vielen Straßen gilt bereits eine Maskenpflicht. Doch wie sieht es mit Supermarkt-Parkplätzen aus? | Foto: aktuell24

Helmstedt. Mit den steigenden Coronazahlen verhängen viele Städte und Kreise auch Maskenpfllichten im öffentlichen Raum. Auf vielen Straßen und Plätzen kommt man um das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung nicht mehr herum. Auch wenn es sich dabei - der eigenen Wahrnehmung nach - nicht immer zwangsläufig um Hotspots handelt. Doch wie sieht es auf den Parkplätzen der Einkaufszentren aus? Dort, wo sich - vor allem samstags - die Menschen schon vor dem Betreten der Märkte auf die Pelle rücken und die Abstandsregeln kaum eingehalten werden können?


Ob beim Aussteigen aus dem Auto in engen Parklücken, dem Holen oder Wegbringen der Einkaufswagen oder dem Beladen der Kofferräume - die Gefahr, dass man seinem Einkaufsnachbarn zu nahe kommt, ist groß. Eine Maskenpflicht auf Parkplätzen wäre doch angebracht, oder? Der Landkreis Helmstedt hat bereits am 7. November mit genau solch einer Verfügung reagiert und für das Gebiet des Landkreises Helmstedt angeordnet, dass auf Parkplätzen des Einzelhandels im gesamten Kreisgebiet jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen soll. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50 gilt dies nicht mehr nur als Empfehlung, sondern verpflichtend. Der Grenzwert wurde am 6. November überschritten - derzeit liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Helmstedt bei 69. Damit gelten die Regelungen der Allgemeinverfügung bis zum 30. November weiter, selbst wenn tageweise der Inzidenzwert unterschritten werden sollte. "Auch auf dem Gelände aller Wochenmärkte und weiterer Märkte im Gebiet des Landkreises Helmstedt während der jeweiligen Marktöffnungszeiten soll jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50 gilt auch hier die Empfehlung als Verpflichtung. Das gilt auch für Passanten ohne Kaufabsichten, die das Marktgelände lediglich passieren", erklärt die Pressestelle des Landkreises auf Nachfrage.


Hier gilt die Maskenpflicht bei einer Inzidenz von über 50


Auf dem Gelände aller Wochenmärkte und weiterer Märkte im Gebiet des Landkreises Helmstedt während der jeweiligen Marktöffnungszeiten. Das gilt auch für Passanten ohne Kaufabsichten, die das Marktgelände lediglich passieren. Ebenso ist bei einer Inzidenz von über 50 das Tragen einer Maske suf Parkplätzen des Einzelhandels Pflicht. Außerdem hat der Landkreis angeordnet, dass in der Fußgängerzone der Stadt Helmstedt im Bereich Markt, Neumärker Straße und Gröpernplatz sowie auf dem Papenberg, ohne Papenbergplatz jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss und das unabhängig von den werktäglich veröffentlichen 7-Tage-Inzidenzen. Die Einschränkungen gelten von montags bis freitags in der Zeit von 6 bis 21 Uhr und an Samstagen von 6 bis bis 14 Uhr. An Sonntagen gelten die Einschränkungen nicht.


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